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Baden-Württemberg: Pilotprojekt zur Förderung von Versicherungsprämien im Obstbau

„Unser erfolgreiches Pilotprojekt startet in das zweite Jahr. Ab dem 25. November können wieder Anträge gestellt werden,“ kommentiert Landwirtschaftsminister Peter Hauk MdL

Bildquelle: Shutterstock.com Obst
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„Die große Beteiligung an unserem bundesweit bislang einmaligen Pilotprojekt zur Förderung von Versicherungsprämien im Obst- und Weinbau bereits im ersten Jahr ist ein Beleg dafür, dass die Landwirte bereit sind, Verantwortung für betriebliche Risikovorsorge zu übernehmen. Wir gehen mit unserem Projekt nun in ein weiteres Jahr und unterstützen so unsere Landwirte bei der Bewältigung von klimabedingten Schäden“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Dienstag (17. November) in Stuttgart.

Das Antragsverfahren zur Förderung von Versicherungsprämien im Obst- und Weinbau für das Anbaujahr 2021 beginne ab 25. November 2020 und laufe bis zum 1. März 2021. Alle Teilnehmer, sowohl Antragsteller, die bereits 2020 am Förderverfahren teilgenommen haben, als auch Neueinsteiger müssen für 2021 einen neuen Förderantrag stellen.

Das vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz geförderte Pilotprojekt zur Mehrgefahrenversicherung im Obst- und Weinbau ist bei den Wein- und Obstbauern bereits im ersten Jahr auf ein großes Interesse gestoßen. Im Antragszeitraum gingen für das Anbaujahr 2020 rund 1.350 Förderanträge ein. Der versicherte Flächenumfang beläuft sich auf über 14.000 Hektar, darunter rund 7.000 Hektar Weinbau- und 5.400 Hektar Kernobstflächen.

„Seit Anfang November werden die Zuwendungsbescheide für das erste Jahr versendet, so dass die staatlichen Zuschüsse des Landes zu den Versicherungsprämien in den meisten Fällen noch 2020 ausbezahlt werden können“, erklärte Minister Hauk.

Wie wichtig ein Versicherungsschutz als Instrument der betrieblichen Risikovorsorge sein kann, zeigten die Frostnächte von Anfang April und im Mai, die in Baden-Württemberg mehrere Tausend Hektar Obst- und Weinkulturen zum Teil schwer geschädigt haben. „Die Förderung durch das Land hat sich also schon im ersten Jahr positiv für die teilnehmenden Betriebe ausgewirkt und sollte weiter Schule machen“, betonte Minister Hauk.

Eckpunkte und Änderungen

Nachfolgend werden wichtige Eckpunkte und Änderungen im Antragsverfahren des Pilotprojekts zur Förderung von Versicherungsprämien im Obst-und Weinbau dargestellt.

Das Förderprogramm hat zum Ziel, insbesondere existenzbedrohenden Situationen aufgrund von witterungsbedingten Ertragsverlusten in den landwirtschaftlichen Betrieben vorzubeugen. Daher bietet die Förderung von Versicherungsprämien keinen Vollkasko-Schutz, sondern ist an die Einhaltung folgender Bedingungen gekoppelt:

  • Förderfähige Risiken: Starkfrost, Sturm, Starkregen,
  • Selbstbehalt von mindestens 20 Prozent,
  • Maximalentschädigung von höchstens 80 Prozent der Versicherungssumme sowie
  • Maximale Versicherungssummen (Hektarhöchstwerte) je nach Kulturgruppe.


Weitere Informationen.

Quelle: mlr Baden-Württemberg

Veröffentlichungsdatum: 19. November 2020