Den am Mittwoch, 18. November, im Kabinett beschlossenen Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes, mit dem die EU-Vorgaben zu unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette (UTP-Richtlinie) umgesetzt werden sollen, bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) sehr kritisch. Die Regelungen führten zu weniger Wettbewerb und in der Folge zu steigenden Verbraucherpreisen.
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„Das sind schlechte Nachrichten für den Handel und die Verbraucher in Deutschland. Die Bundesregierung begibt sich mit den strengen Einschränkungen für die Verhandlungen zwischen dem Einzelhandel und seinen Lieferanten auf einen wettbewerbsökonomischen Irrweg“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die Entscheidung der Bundesregierung, vertraglich bisher grundsätzlich zulässige Gestaltungsformen über die EU-Vorgaben hinaus generell zu verbieten, sei unnötig und falsch. Bereits im EU-Gesetzgebungsverfahren sei das Regulierungsniveau ohne schlüssige Begründung an verschiedenen Stellen erhöht worden. Jetzt auf Bundesebene darüber hinaus in die Vertragsgestaltungsfreiheit von Händlern und Lieferanten einzugreifen, führt laut HDE zu weiteren Effizienzverlusten in der Lieferkette, verstärkt Konzentrationstendenzen bei der Industrie und ist so im Ergebnis mit der Gefahr steigender Verbraucherpreise verbunden.
„Die Ertragssituation der Landwirte wird sich durch die verschärfte Regulierung nicht verbessern. Industrieunternehmen haben nämlich kein Interesse, verbesserte Margen an vorgelagerte Stufen der Lieferkette durchzureichen“, so Genth weiter.
Während sich der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft noch weitgehend an einer Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Vorgaben orientierte, wird mit dem Regierungsentwurf an entscheidender Stelle über die EU-Vorgaben hinausgegangen. Und das, obwohl nach dem Koalitionsvertrag EU-Recht Eins-zu-eins umgesetzt werden sollte.
Quelle: HDE
Veröffentlichungsdatum: 19. November 2020