Die neue Düngeverordnung (DüV) verlangt, dass ab dem 1. Januar 2021 in nitratbelasteten Gebieten 20 Prozent unter dem ermittelten Stickstoffbedarf gedüngt wird. Kerstin Mahler vom Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) in Rheinland-Pfalz geht davon aus, dass die deutlich verschärften Düngevorschriften und die Festlegung sogenannter roter Gebiete mit Ertrags- und Qualitätsverlusten im Gemüseanbau verbunden sein werden.
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Zu den Auswirkungen der Düngeverordnung und Herausforderungen für die Branche hat der QS Qualität und Sicherheit GmbH ein Interview mit Kerstin Mahler geführt.
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QS Qualität und Sicherheit GmbH
Veröffentlichungsdatum: 24. November 2020