BGL und seine Mitgliedsverbände empfehlen ihren Mitgliedsunternehmen Ansprüche auf Rückerstattung von zuviel gezahlter Lkw-Maut geltend zu machen. Parallel dazu ist der BGL im engen Kontakt mit dem BMVI, um einvernehmliche Lösungsmöglichkeiten zu sondieren.
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Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. und seine Mitgliedsverbände bieten zusammen mit der Kanzlei Hausfeld Rechtsanwälte und dem IT-Dienstleister und Prozessfinanzierer eClaim betroffenen Transportunternehmen und Speditionen nun eine bundeseinheitliche Möglichkeit an, ihre Erstattungsansprüche für zu viel gezahlte Lkw-Maut geltend zu machen. Es handelt sich bei dem Projekt um eine ganzheitliche Lösung, die für die teilnehmenden Unternehmen attraktive Konditionen ohne eigenes Risiko oder Vorabinvestitionen bietet. eClaim übernimmt die anfallenden Kosten, während Hausfeld die Ansprüche der registrierten Unternehmen sichert und diese außergerichtlich – sowie falls erforderlich auch gerichtlich - durchsetzt.
Interessierte Unternehmen, können sich ab jetzt unter: www.mautzurueck.de registrieren.
Um die Verjährung für Ansprüche aus dem Jahre 2017 zu hemmen, müssen sich Unternehmen dabei bis zum 04.12.2020 auf www.mautzurueck.de anmelden.
Betroffenen Unternehmen wird empfohlen, Maut-Rückerstattungsansprüche beim Bundesamt für Güterverkehr entweder
Quelle: BGL
Veröffentlichungsdatum: 27. November 2020