Unter deutschem Vorsitz haben die Verhandler des Rates und des Europäischen Parlaments eine politische Einigung über die Übergangsregelung zur Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik für die Jahre 2021 und 2022 erzielt.
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Mit der Übergangsverordnung erhalten Europas Landwirte nun dringend benötigte Planungssicherheit. Durch die Einigung können Direktzahlungen und Förderprogramme der 2. Säule weitergeführt werden. Der ausgehandelte Text muss nun noch vom Rat und dem Europäischen Parlament bestätigt werden. Der Agrarrat wird voraussichtlich auf seiner Tagung am 15. und 16. Dezember 2020 das Paket formal beschließen.
Dieses enthält auch eine Einigung über die zusätzlichen 8,07 Milliarden Euro aus dem europäischen Konjunkturprogramm. Mehr als ein Drittel dieser Mittel (37 Prozent) sind für Klima-, Umwelt- und Tierschutzmaßnahmen und mehr als die Hälfte des Gesamtbudgets (55 Prozent) für Maßnahmen der sozialen und digitalen Transformation vorgesehen. Diese sollen dazu beitragen, den Übergang zu Praktiken wie Präzisionslandwirtschaft zu beschleunigen, die Digitalisierung in ländlichen Gebieten voran zu bringen und die lokalen Märkte zu stärken.
Quelle: BMEL
Veröffentlichungsdatum: 02. Dezember 2020