Im Juli 2018 berichtete Greenyard über einen Rückruf von tiefgekühlten Produkten, die in seinem Betrieb in Baja (Ungarn) zwischen dem 13. August 2016 und 20. Juni 2018 produziert wurden. Der Rückruf wurde infolge einer Entscheidung eingeleitet, die von der Ungarischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (FSMA) getroffen wurde, nachdem ein besonderer Typ von Listeria monocytogenes in Produkten gefunden wurde, die von dem ungarischen Betrieb hergestellt und vermarkte wurden.
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Parallel dazu entschied Greenyard, die Produktion in diesem Betrieb sofort zu stoppen.
Nach Greenyards Mitteilung über den Listerien-Ausbruch startete die FSMA Ende 2018 eine Anfrage im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 569/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates am 16. April 2014 (Marktmissbrauchsregulierung). Greenyard hat bei dieser Untersuchung uneingeschränkt kooperiert.
Greenyard hat es bevorzugt, sich mit der FSMA auf eine Streitbeilegung ohne Zugabe der Schuld zu einigen und hat zugestimmt, eine Summe von 500.000 EUR zu zahlen, was keine Auswirkung auf seine Richtlinie für das vorhergesagte bereinigte Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibung und Amortisierung (EBITDA) für das aktuelle Finanzjahr 2020/21 (106-110 Millionen EUR) hat. Damit kann Greenyard dieses Kapitel endgültig abschließen.
Quelle: Greenyard
Veröffentlichungsdatum: 03. Dezember 2020