Die zweite Welle von Covid-19 hat die Störungen in dem Obst- und Gemüsemarkt überall in der EU weiter erschwert, was zu einer ernsten Situation niedriger Preise führt, weswegen FEPEX das Landwirtschaftsministerium bittet, der Europäischen Kommission die Notwendigkeit zu übermitteln, neue Krisenlenkungsmaßnahmen zu genehmigen.
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Ausgedehnte Reisebeschränkungen und Maßnahmen sozialer Distanzierung in Europa haben die Probleme, die sich während des Frühlings entwickelt haben, verstärkt und mit der Zeit ausgedehnt, was Unterbrechungen der Lieferketten und vorübergehende Schließung von wichtigen Märkten für den Obst- und Gemüsesektor auf Ebene der Großhandelsmärkte und in des Gastronomiesektors verursachte, wo Restaurants, Gemeinschaftskantinen, Bars und Hotels geschlossen wurden.
FEPEX sagt, die Anwendung von außergewöhnlichen Marktkrisenlenkungsmaßnahmen auf Gemeinschaftsebene werden erforderlich, um den Folgen der Pandemie zu begegnen. Dabei wird eine von der Europäischen Kommission finanzierte Unterstützung vorgeschlagen, die aus Krisenlenkungsmaßnahmen wie Produktrückrufen besteht. Der Zweck ist, Rücknahmen von geernteten Produkten zu erlauben oder einen Teil oder die gesamte Produktion lahmzulegen, um die Versorgung der sich verändernden Nachfrage anzupassen und länger andauernde Marktstörungen zu vermeiden.
Andererseits meint FEPEX, dass die Verlängerung der Störungen in dem Markt und die Aussichten auf langfristige Erholung anzeigen, dass neue Maßnahmen im Rahmen der operativen Programme der Erzeugerorganisationen von Obst und Gemüse notwendig sind. In diese Programme sind einerseits laufende Produktionskosten aufzunehmen und andererseits die außerordentlichen Ausgaben infolge von Covid-19.
FEPEX meint, dass in den Preiskrise diese Saison und insbesondere in dem Tomatensektor der Anstieg der Importe aus Marokko zu niedrigen Preisen auch entscheidenden Einfluss hat. Somit wird es auch als eine Priorität angesehen, die Zusammenarbeit und Sicherungsklauseln zu aktivieren, die in den Artikeln 4 und 7 des Protokolls I des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Marokko enthalten sind, deren Zweck die Korrektur von Marktstörungen ist.
Quelle: FEPEX
Veröffentlichungsdatum: 04. Dezember 2020