Das Umweltinstitut München kritisiert die Entscheidung der Bundesregierung scharf, den Einsatz von verbotenen Insektengiften per „Notfallzulassung“ zu ermöglichen. 2018 stimmte eine Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten dem Vorschlag der Europäischen Kommission zu, den Einsatz von drei für Bienen und andere Bestäuber besonders gefährlichen Neonicotinoiden im Freiland zu verbieten. Auch die Bundesregierung sprach sich damals für den Vorschlag aus. Nun folgt Deutschland jedoch dem Beispiel anderer Mitgliedsländer und umgeht das Verbot durch so genannte „Notfallzulassungen“.
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Adieu, Insektenschutz
Dazu Christine Vogt, Referentin für Landwirtschaft beim Umweltinstitut: „Die drei Neonicotinoide wurden aus gutem Grund verboten: Sie stellen erwiesenermaßen eine große Gefahr für eine Vielzahl von Insekten dar und bedrohen die biologische Vielfalt. Dass diese Ackergifte trotz des dramatischen Insektensterbens jetzt durch Notfallgenehmigungen wieder zum Einsatz kommen können, ist absolut unverantwortlich.“
Die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erteilte Notfallzulassung gilt für ein Mittel mit dem Wirkstoff Thiamethoxam. Bereits im kommenden Frühjahr kann mit diesem Neonicotinoid behandeltes Zuckerrübensaatgut wieder auf den Äckern ausgesät werden. Die Zulassung gilt für eine Fläche von 40.000 Hektar in Nordrhein-Westfalen. Es ist zu erwarten, dass in Kürze weitere Notfallgenehmigungen folgen. Seit dem Freilandverbot 2018 haben zahlreiche EU-Mitgliedstaaten derartige Genehmigungen ausgesprochen. In Deutschland war dies bisher nicht der Fall. Im Gegenteil: Landwirtschaftsministerin Klöckner hat in der Vergangenheit wiederholt betont, dass bienengefährliche Wirkstoffe vom Markt genommen werden müssten.
„Landwirtschaftsministerin Klöckner behauptet weiterhin, dass 'vom Markt müsse, was der Biene schadet'. Doch dass die Ministerin die Notfallzulassungen im Zuckerrübenanbau nicht verhindert, zeigt, dass es sich dabei um bloße Rhetorik handelt“, so Vogt weiter. Das Umweltinstitut fordert die deutsche Bundesregierung auf, die Notfallgenehmigung für Thiamethoxam umgehend zurückzuziehen und keine weiteren Notfallzulassungen für Neonicotinoide zu erteilen.
Quelle: Umweltinstitut München
Veröffentlichungsdatum: 15. Dezember 2020