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Epal Paletten "Ready for Brexit"

EPAL Holzpaletten sind gemäß dem ISPM 15-Standard behandelt und uneingeschränkt für den Warenverkehr außerhalb der EU verwendbar. Wenn das Vereinigte Königreich am 1. Januar 2021 die EU verlässt, befürchten Import- und Exportunternehmen, dass der Handel zwischen dem ehemaligen Mitglied der EU und umgekehrt nicht mehr reibungslos funktionieren könnte.

Foto © European Pallet Association e. V. (EPAL)
Foto © European Pallet Association e. V. (EPAL)

Als Grund nennen sie einen Mangel an IPPC-konformen Holzverpackungen und -Paletten, die ab dem 1. Januar 2021 beim Transport in das Vereinigte Königreich und zurück dem internationalen Standard für pflanzengesundheitliche Maßnahmen ISPM 15 entsprechen müssen.

Für den internationalen Warenverkehr außerhalb der EU ist der ISPM 15-Standard seit 2002 zum Schutz heimischer Wälder vor Schädlingen vorgeschrieben. Für den Warentransport innerhalb der EU ist die Behandlung nicht verpflichtend. Bei der Einfuhr in Drittländer wird der Standard streng kontrolliert und bei Nichtbehandlung des Ladungsträgers wird die Einfuhr der gesamten Ware verweigert. Ab dem 1. Januar 2021 gilt das Vereinigte Königreich als Drittland und beim Warentransport werden die Holzpaletten an allen Grenzen zum und im Vereinigten Königreich auf den ISPM 15-Standard hin kontrolliert.

Der ISPM 15-Standard fordert die Behandlung von Vollholz mit einer anerkannten Maßnahme. Dies wird bei allen EPAL Paletten durch eine Hitzebehandlung (Heat Treatment) in Trockenkammern erzielt. Erkennbar ist dies am Einbrand der Mittelklötze mit der IPPC-Kennzeichnung und der IPPC- Nummer des Lizenznehmers sowie an der Abkürzung HT. Die Kennzeichnungen dürfen nur von Betrieben verwendet werden, die bei der zuständigen phytosanitären Behörde registriert sind.

EPAL Holzladungsträger sind auch nach dem Brexit uneingeschränkt für den Im- und Export von Waren in das Vereinigte Königreich und zurück in die EU verwendbar

Im Technischen Regelwerk der EPAL ist die Behandlung nach dem ISPM 15-Standard bei der Produktion aller EPAL Paletten seit 2010 verpflichtend. Bei der Reparatur verlangt die EPAL von seinen Lizenznehmern den Gebrauch von neuem Holz und darüber hinaus, die Verpflichtung der Reparaturbetriebe, die nationalen ISPM 15-Regelungen zu beachten.

www.epal.eu

Quelle: European Pallet Association e. V. (EPAL)

Veröffentlichungsdatum: 22. Dezember 2020