Ein Verbandsjahr wie noch nie“ – mit diesen einführenden Worten hat sich Bertram Fleischer, Generalsekretär des Zentralverbandes Gartenbau e. V. (ZVG), am 10. Dezember auf der ersten digitalen Vorstandssitzung des Bundes Deutscher Champignon- und Kulturpilzanbauer e. V. (BDC) an die Teilnehmer gewandt.
BDC Vorstandssitzung. Foto © BDC
Das Coronavirus hat nicht nur gesamtgesellschaftlich viel verändert, sondern vor allem die Betriebsabläufe der gartenbau- und landwirtschaftlichen Unternehmen. „Für uns als Verband waren die vergangenen Monate eine große Herausforderung. Über allem stand die Frage: Was können wir tun, um mit dieser Situation umzugehen? Und vor allem, wie können wir unseren Betrieben Unterstützung bieten, sodass auch sie während dieser Phase trotzdem produzieren und verkaufen können?“, erklärte Fleischer.
Wichtige Schritte waren dabei die Berücksichtigung des Gartenbaus als systemrelevant, aber genauso die Aufnahme der Landwirtschaft und damit des Gartenbaus in die Ad-hoc-Hilfen des Bundes und die Aufhebung des Einreisestopps für ausländische Saisonarbeitskräfte. „Diese Erfolge wurden möglich durch eine sehr gute verbandsübergreifende Arbeit im engen Austausch mit dem Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung“, so der Generalsekretär weiter. Wie es vor dem Hintergrund der aktuellen Coronazahlen weitergeht und wie die Saison 2021 verlaufen wird, bleibt ungewiss. Aktuelle Themen wie die CO2-Bepreisung und Torfersatz tragen in diesem Zusammenhang nicht unbedingt zur Beruhigung innerhalb der Branche bei. „Wir haben das Gefühl, dass die Politik den Gartenbau bei diesen Themen aus den Augen verloren hat. Generell und besonders jetzt während der Pandemie, führen diese Themen weiterhin zu einer massiven Belastung der Betriebe. Wir bleiben in intensiven Gesprächen mit der Politik und werden Sie auch weiterhin bestmöglich unterstützen“, betonte Bertram Fleischer abschließend.
Ausblick 2021
Das neue Jahr startet mit einer Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns. Dieser steigt zum 1. Januar 2021 von aktuell 9,35 € brutto je Arbeitsstunde auf 9,50 € und ab 1. Juli 2021 auf 9,60 €. Weitere Erhöhungen zum 1. Januar 2022 auf 9,82 € und 1. Juli 2022 auf 10,45 € sind bereits beschlossen. Welche Regelungen hinsichtlich Einreise und Beschäftigung gelten werden, ist stark abhängig vom Pandemiegeschehen in den nächsten Wochen und Monaten. „Wir werden uns dafür starkmachen, dass eine Einreise von ausländischen Saisonarbeitskräften weiterhin möglich ist. Wir wollen keine Beschränkungen auf die Einreise mit dem Flugzeug und setzen uns auch weiterhin für eine erneute Ausweitung der kurzfristigen Beschäftigung ein. Denn es ist sinniger, die Personen, die dann bereits da sind, länger zu beschäftigen, als in Pandemiezeiten einen ständigen Wechsel an Arbeitskräften zu haben“, so Nicole Spieß abschließend.
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Quelle: BDC
Veröffentlichungsdatum: 21. Dezember 2020