Eine bedarfsgerechte Düngung bildet die Grundvoraussetzung für hohe Ernteerträge bei gleichzeitig geringer Umweltbelastung. Die ab Mai 2020 geltende Düngeverordnung (DüV) sieht u. a. auch eine Begrenzung für den Einsatz von organischen Düngemitteln (z. B. Gülle, Gärrückstände, Kompost und Champost) auf 170 kg Gesamt-N pro Hektar und Jahr im Betriebsdurchschnitt vor.
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Seit Inkraftsetzung der Düngeverordnung ist diese Grenze nicht nur für den Einsatz von Wirtschaftsdüngern, sondern auch für alle organischen Dünger tierischer Herkunft verbindlich.
Wir haben mit Dr. Georg Mevenkamp, Geschäftsführer der AMG Agrarmanagement GmbH, darüber gesprochen. Für ihn ist es nicht nachvollziehbar, dass mit der Novelle der Düngeverordnung auch die organische Düngung begrenzt wird. Stattdessen sollte seiner Auffassung nach der Einsatz organischer Dünger gefördert werden, um ein breites Bodenleben zu sichern. Gleichzeitig berücksichtige die Düngeverordnung keine Langzeitfolgen der Einschränkungen auf die Bodenfruchtbarkeit. Lesen Sie das komplette Interview hier.
Quelle: QS Qualität und Sicherheit GmbH
Veröffentlichungsdatum: 06. Januar 2021