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Mehrgefahrenversicherung in Bayern: Obst- und Weinbauprogramm startet Mitte Januar

Wegen des Klimawandels kommt es immer häufiger zu Spätfrösten. Sie richten im Obst und Weinbau große Schäden an. Auf Initiative von Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber werden die Obstbauern und Winzer nun unterstützt, wenn sie sich dagegen versichern wollen. Das im Sommer angekündigte Bayerische Sonderprogramm für Versicherungsprämienzuschüsse Obst- und Weinbau (BayVOW) wird Mitte Januar starten.

Bildquelle: Shutterstock.com Frost
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„Mit diesem Pilotprojekt wollen wir die eigenverantwortliche betriebliche Risikovorsorge der Betriebe stärken“, sagte die Ministerin. Die Förderung soll entsprechende Versicherungen für die Winzer und Obstbauern finanzierbar machen. „Je mehr Betriebe eine Mehrgefahrenversicherung gegen Ertragseinbußen durch extreme Witterungsereignisse abschließen, desto günstiger wird die Versicherung für den Einzelnen“, sagte Kaniber. Die Ministerin setzt sich daher auch auf Bundesebene mit Nachdruck dafür ein, eine Mehrgefahrenabsicherung für die Landwirtschaft in ihrer ganzen Breite zu unterstützen. „Eine Absicherung der gesamten Landwirtschaft ist ohne finanzielle Beteiligung des Bundes nicht darstellbar“, sagte die Ministerin.

Bayerns Obst- und Weinbaubetriebe bekommen durch das neue Sonderprogramm künftig einen Zuschuss von bis zu maximal 50 Prozent ihrer Versicherungsprämie. Versichert werden können Schäden durch Starkfrost, Sturm bzw. Starkregen, entweder einzeln oder in Kombination. Zur Antragstellung wird die Betriebsnummer benötigt. Kleinere Betriebe, die noch keine haben, sollten sich deshalb rechtzeitig darum bemühen. Nach der Antragstellung müssen die Betriebe ihre versicherten Flächen im Flächen- und Nutzungsnachweis digital erfassen und einen Mehrfachantrag abgeben.

Das Förderverfahren wird rein digital abgewickelt. Der Link zur Antragstellung sowie Förderrichtlinie und Merkblatt werden im Förderwegweiser des Ministeriums rechtzeitig zum Beginn des Programms Mitte Januar veröffentlicht. Die Anträge müssen bis spätestens 1. März eingereicht sein.
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Quelle: StMELF / Vereinigte Hagel

Veröffentlichungsdatum: 06. Januar 2021