Die Schweiz hat nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU eine Vereinbarung unterzeichnet, die den Handel mit Bio-Produkten zwischen den beiden Staaten neu regelt. Bisher war der Handel mit den Bio-Produkten Bestandteil des Agrarabkommens mit der EU.
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Die neue bilaterale Vereinbarung ist Anfang Jahr in Kraft getreten, wie das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) mitteilt. Gemäss neuem Vertrag wird das UK die Schweizer Bio-Gesetzgebung weiterhin als äquivalent anerkennen. Gleichzeitig anerkennt die Schweiz 8 Zertifizierungsstellen an, die Produkte aus dem UK als Bio gemäss der EU-Bio-Gesetzgebung zertifizieren können.
Die Bio-Äquivalenzvereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2022 und soll anschliessend in eine langfristige Lösung überführt werden.
, berichtet der Landwirtschaftlicher Informationsdienst Lid.
, nach Angaben der Landwirtschaftlicher Informationsdienst Lid,
, so der Landwirtschaftlicher Informationsdienst Lid.
Quelle: Lid.ch
Veröffentlichungsdatum: 07. Januar 2021