Großes Unverständnis äußerte der Präsident des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer (RLV), Christoph Nagelschmitz, über eine Pressemitteilung der IG Bauen-Agrar-Umwelt mit dem Titel „IG BAU fordert besseren Schutz von Saisonbeschäftigten in der Landwirtschaft“ in einem offenen Brief an Harald Schaum, Vorstand der IG BAU.
Präsident des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer, Christoph Nagelschmitz. Foto © RLV
„Die in dieser Pressemitteilung geäußerten Vorwürfe gegenüber landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betrieben weise ich für die rheinischen Obst- und Gemüsebaubetriebe auf das Schärfste zurück“, so Nagelschmitz.
Saisonarbeitskräfte würden nicht zu „prekären Bedingungen“ oder „in unhaltbaren Zuständen“ beschäftigt. Gesetzliche Regelungen und die Vorschriften zur Unterbringung würden eingehalten, der gesetzliche Mindestlohn gezahlt, betonte Nagelschmitz.
„Gerade im vergangenen Jahr sind die Vorschriften für die Unterbringung der Saisonarbeitskräfte vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie deutlich verschärft worden, um die Saisonarbeitskräfte vor Corona-Infektionen zu schützen“, stellte der Präsident klar. Umfassende Kontrollen von Zoll, Ämtern für Arbeitsschutz Gesundheitsämter und Ordnungsämter belegten dies nachweislich. Auch die NRW-Landesregierung habe die landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Arbeitgeber dieser halben ausdrücklich gelobt.
Auch die Vorwürfe, die Saisonarbeitskräfte erhielten nicht das versprochene Geld, wies Nagelschmitz ebenfalls zurück. Die gesetzlichen Regelungen für die Übernahme von Kosten für Miete und Verpflegung unterschieden sich für Saisonarbeitskräfte nicht von denen für Arbeitnehmer mit festem Wohnsitz in Deutschland.
„Die von Ihrer Seite erhobenen Vorwürfe in Bezug auf die Beschäftigung und Unterbringung der Saisonarbeitskräfte sind falsch und stellen eine Irreführung der Öffentlichkeit dar“, so Nagelschmitz. „Sie sind deshalb mit aller Entschiedenheit zurückzuweisen.“
Quelle: Provinzialverband Rheinischer Obst- und Gemüsebauer e.V.
Veröffentlichungsdatum: 19. Januar 2021