Damit Kulturpilze als QS-Ware vermarktet werden dürfen, muss zuvor die gesamte Produktion und somit die vollständige Fruchtkörperausbildung in QS-zertifizierten Erzeugerbetrieben stattgefunden haben.
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Eine Vermarktung als QS-Ware ist dagegen nicht zulässig, wenn Substrat mit gewachsenen oder im Stadium der Fruchtkörperbildung befindlichen Pilzen von nicht QS-zertifizierten Betrieben bezogen wurde. In Bezug auf die Substratherstellung und Inokulation ist keine Teilnahme am QS-System erforderlich.
Veröffentlichungsdatum: 29. Januar 2021