Aufgrund der steigenden Fallzahlen in Europa und der Verbreitung von VirusMutanten, hat die Bundesregierung eine Verschärfung der Corona-EinreiseVerordnung beschlossen, die am 14. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Damit einhergehend fallen die bisherigen Ausnahmen für LKW-Fahrer im grenzüberschreitenden Verkehr sukzessive weg.
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Die CoronaEinreiseVO, die eigentlich nur geeignet ist, das private Reisen zu unterbinden, wird so zu einer Behinderung des Warenverkehrs. Wenn ein Lieferland „Hochinzidenzgebiet“ wird, gibt es bereits Auflagen. Wenn die Einstufung „VirusVariantengebiet“ erreicht ist, bestehen Test- und Anmeldeverpflichtungen, die in der schnellen Frischelogistik praktisch kaum zu erfüllen sind.
Der DFHV befürchtet lange LKW-Schlangen, wenn die Grenzen geschlossen würden. Wenn die Fahrer dann die LKW verlassen, um sich auszutauschen und um sich mit notwendigen Dingen des täglichen Bedarfs zu versorgen, ist das kein Szenario, das zur Eindämmung der Pandemie positiv beiträgt. Der DFHV fordert Green lanes als EU-weite Lösung, um den Verkehrsfluss mit systemrelevanten Gütern aufrechtzuhalten. Jeder unnötige Stopp muss vermieden werden.
Außerdem sollten die Schnelltests für die Anwendung in allen Lebensmittelbetrieben freigegeben werden, damit sich alle Mitarbeiter regelmäßig selbst testen können. Viele Tests geben viel Sicherheit, aber viel mehr Tests ergeben auch viel mehr Sicherheit, so der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV).
Quelle: DFHV Newsletter aktuell 1 / 2021
Veröffentlichungsdatum: 01. Februar 2021