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Klöckner: Erntesicherung und Insektenschutz zusammenbringen

Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hat am Mittwoch im Bundeskabinett die Novellierung der Pflanzenschutzanwendungsverordnung vorgelegt. Zudem wurde auch die vom Bundesumweltministerium vorgelegte Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes ("Insektenschutzgesetz") beschlossen.

Bildquelle: Shutterstock.com Insektenschutz
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Kooperative Lösungen vor Ort werden gestärkt – wo Ordnungsrecht unumgänglich ist, muss finanzielle Unterstützung möglich bleiben

Julia Klöckner: "Im Kabinett haben wir heute ein ausgewogenes Paket vorgelegt, das zeigt: Insektenschutz und Erntesicherung gehen zusammen. Mir war wichtig, dass unsere Regelungen so ausgestaltet sind, dass unsere heimische Landwirtschaft nicht gefährdet ist."

Besonders wichtig war der Ministerin, dass Länderregelungen, die in Kooperation von Umweltschutz, Landwirtschaft und Bürgern entstanden sind, nicht ausgehebelt werden. Bundesländer wie Bayern, Niedersachsen oder Baden-Württemberg zeigten, dass dies ein erfolgreicher Weg sei. "Mir ist es wichtig, dass kooperativen Lösungen vor Ort der Vorzug vor Ordnungsrecht gegeben wird. Viele Länder haben hier bereits sehr sinnvolle Regelungen getroffen, die wir durch Bundesrecht nicht in Frage stellen wollen. Wo Ordnungsrecht unumgänglich ist, muss für Land- und Forstwirte eine finanzielle Förderfähigkeit erhalten bleiben", betonte Klöckner.

Zudem seien wichtige Ausnahmen zum Beispiel beim Obst- und Gemüseanbau erreicht worden, so die Ministerin. Schon heute importiert Deutschland rund 70 Prozent Obst und rund 60 Prozent Gemüse:
Julia Klöckner: "Mit den ursprünglichen Plänen hätte einzelnen Betrieben gedroht, dass sie bis zu 50 Prozent ihrer Fläche aufgeben müssen – das haben wir abgewendet. Wir sind bereits jetzt auf hohe Importe von Obst und Gemüse angewiesen und können es uns nicht leisten, dass Betriebe gezwungen sind, aufzugeben. Die regionale Produktion wollen wir erhalten. Denn andersherum sind gerade solche speziellen Kulturen – wie auch der Steillagenweinbau – wichtiger Lebensraum für Insekten."

Den Insektenschutz in der Landwirtschaft wird mit insgesamt über 140 Millionen Euro. Allein 50 Millionen stehen jährlich vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Verfügung. Dieser Beitrag würde für das Jahr 2021 noch einmal um 35 Millionen aufgestockt.

Was wird geregelt?  Die Pflanzenschutzanwendungsverordnung finden Sie hier.

Quelle:BMEL

Veröffentlichungsdatum: 11. Februar 2021