Mitte Dezember 2020 wurde dem Pflanzenschutzmittelwirkstoff Mancozeb keine neue EU-Genehmigung von der Kommission erteilt. Es handelt sich um einen fungiziden Wirkstoff, welcher der Gruppe der Dithiocarbamate gehört. Neben im Ackerbau eingesetzten Mitteln sind auch einige im Gemüse- und Weinbau angewandte Fungizide betroffen, so der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV).
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Im Nachgang zur Nichterneuerung der EU-Genehmigung sind nun die Mitgliedstaaten am Zug und sind aufgefordert bestehende nationale Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Mancozeb zu widerrufen. In Deutschland fällt diese Aufgabe in den Zuständigkeitsbereich des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Der Widerruf erfolgte nun zu Beginn des Jahres und greift zum 4. Juli 2021.
Quelle: DFHV Newsletter aktuell 1/2021
Veröffentlichungsdatum: 12. Februar 2021