Anlässlich der Anhörung im Deutschen Bundestag am 22.02.2021 zum Gesetzentwurf zur nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken (UTP) in der Lebensmittelkette betont der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, die Notwendigkeit von Nachbesserungen.
Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken. Foto © DBV
Krüsken: Schutzbereich um landwirtschaftlich getragene Vermarkter erweitern
„Aus Sicht der Landwirtschaft ist es problematisch, dass die geplanten Regelungen nur für Unternehmen bis zu einer Umsatzgröße von 350 Mio. Euro gelten sollen. Viele von Landwirten getragene Vermarktungs- und Verarbeitungsbetriebe liegen oberhalb dieser Schwelle und sind mit solchen Handelspraktiken konfrontiert. Der in den letzten Monaten nochmals gestiegene Preis- und Kostendruck in der Lebensmittellieferkette und der geringe Anteil der Landwirte an der Wertschöpfung verdeutlichen gerade auch in diesem Punkt die Notwendigkeit der Erweiterung des Schutzbereiches“, so Krüsken.
Außerdem sei die sogenannte Graue Liste, d. h. die Liste der bei ausdrücklicher Vereinbarung zulässigen Praktiken, generell als unzulässig einzuordnen und in die sogenannte Schwarze Liste zu verschieben. „Auch diese Praktiken sind in der Regel nicht das Ergebnis von Verhandlungen auf Augenhöhe, sondern beinhalten häufig eine einseitige Verschiebung des Risikos und der Kosten auf den schwächeren Lieferanten“, mahnt Krüsken. Einer intensiven Prüfung bedarf die Regelung zur Umkehr der Beweislast. Während es dem schwächeren Lieferanten schwerfallen wird, unter Wahrung seiner Anonymität den Beweis für unlautere Praktiken zu führen, ist der marktstärkere Käufer bei begründetem Verdacht eher in der Lage gegenüber der zuständigen Behörde sein redliches Verhalten nachzuweisen.
Die UTP-Regelung ist aus Sicht der Landwirtschaft ein wichtiger und notwendiger Schritt. Um in der Lebensmittelkette nachhaltig und dauerhaft für Augenhöhe zu sorgen, ist es aber zusätzlich erforderlich, die Bildung von Gegengewichten auf der Erzeugerebene auch zuzulassen.
Quelle: Deutscher Bauernverband e.V.
Veröffentlichungsdatum: 23. Februar 2021