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BVL erteilt Notfallzulassung für Verimark gegen Kleine Kohlfliege an Kopf- und Blumenkohlen

Quelle: QS Qualität und Sicherheit GmbH

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine Notfallzulassung für das Insektizid Verimark erteilt.

Bildquelle: Shutterstock.com Kohl
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Hiernach darf Verimark (Wirkstoff Cyantraniliprole) für die Bekämpfung von Kleinen Kohlfliegen an Kopf- und Blumenkohlen zum Einsatz gebracht werden. Die Notfallzulassung ist auf die Jungpflanzenanzucht im Gewächshaus beschränkt und gilt für den Zeitraum vom 11. März bis zum 8. Juli 2021.

Eine Übersicht mit allen aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.
 

https://www.q-s.de/

 

Veröffentlichungsdatum: 18. März 2021