Die EU-Kommission (KOM) hat den Vorschlag zur zweiten Agrarstatistik-Rahmenverordnung (Statistics on Agricultural Input and Output (SAIO)) vorgelegt, zu dem der Bundesrat nun Stellung bezog. Die Länder kritisieren u.a., dass die Belastung der Auskunftspflichtigen und der Verwaltungsebene deutlich ansteigt.
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ZVG begrüßt Kritik des Bundesrates
Die Bundesregierung soll sich bei der Kommission dafür einzusetzen, dass der Regelungsinhalt der Durchführungsverordnungen klar umrissen und in seinen Auswirkungen auf einen möglichen Erhebungsumfang strikt begrenzt wird.
Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) begrüßt die Kritik des Bundesrates an dem Vorschlag zur Agrarstatistik-Rahmenverordnung (SAIO). Die Länderkammer zeigt eine Reihe von Schwachpunkten und Überzeichnungen auf und fordert die Bundesregierung auf, sich für spürbare Verbesserungen des Verordnungsvorschlags einzusetzen.
„Die EU-Kommission versucht, mit dem Verordnungsvorschlag das Rad neu zu erfinden“, kritisiert ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer.
Mit dem Vorschlag der Kommission sollen Anforderungen an die Datenerhebung in der Landwirtschaft und damit auch im Gartenbau gebündelt werden. Allerdings bringt die geplante massive Ausweitung von Datenerfassungen und Datenmeldungen keinen erkennbaren Nutzen, belasten die Betriebe aber sehr.
Unter anderem soll die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln von landwirtschaftlichen und gärtnerischen Betrieben nicht mehr alle fünf Jahre sondern jährlich stattfinden. Zudem ist eine elektronische Meldepflicht für alle Kulturen vorgesehen.
Die Umsetzung in Deutschland mit den Datenerhebungen nach NEPTUN bzw. PAPA reicht nach Einschätzung des ZVG auch weiterhin aus, die Anforderung an Daten zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln abzudecken. Seit dem Jahr 2000 werden regelmäßig Erhebungen zur Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel in den wichtigsten landwirtschaftlichen und gärtnerischen Kulturen Deutschlands durchgeführt.
Der Vorschlag legt allgemeine Angaben zur Statistik über die Anwendung von Betriebsmitteln fest, ohne dies ausreichend zu begrenzen oder zu konkretisieren. Der Regelungsinhalt der Durchführungsverordnungen muss klar umrissen sein und in seinen Auswirkungen auf einen möglichen Erhebungsumfang strikt begrenzt werden.
Darüber hinaus sieht der Verordnungsvorschlag die Möglichkeit vor, spezifische, bisher nicht näher beschriebene Ad-hoc-Erhebungen einzuführen, die die regelmäßig erhobenen Daten ergänzen. Der ZVG lehnt diese als völlig unbestimmt ab. Er warnt vor einem massiven Mehraufwand für die gärtnerischen Betriebe.
Quelle: ZVG
Veröffentlichungsdatum: 29. März 2021