Der Bundesrat hat seine Chance im Gesetzgebungsverfahren zum Bundesnaturschutzgesetz als ersten Teil des Insektenschutzpakets vertan und wichtige Empfehlungen der Ausschüsse abgelehnt, erklärt der Deutsche Bauernverband im Nachgang der Bundesratssitzung am 26. März.
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Obwohl sowohl der Umwelt- als auch der Agrarausschuss des Bundesrates sich für eine grundlegende Änderung des Insektenschutzpakets ausgesprochen, den Mangel an kooperativen Lösungsansätzen im Insektenschutzpaket kritisiert und ein umfangreiches Förderprogramm zum Insektenschutz gefordert haben, ist das Plenum des Bundesrates dem Votum der Ausschüsse nicht gefolgt.
Antrag Niedersachsens abgelehnt
Kritisch zu sehen ist auch, dass der Bundesrat den Antrag Niedersachsens abgelehnt hat, einen gesetzlich verankerten Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich für die Einschränkungen der Bewirtschaftung durch das Insektenschutzpaket zu schaffen. Ohne substantielle Korrekturen am Insektenschutzpaket sind die erfolgreichen und kooperativen Länderinitiativen zum Insektenschutz zum Scheitern verurteilt und der kooperative Naturschutz in der Agrarlandschaft steuert einer Eiszeit zu. Umso mehr ist jetzt der Deutsche Bundestag gefordert, im weiteren Verfahren die Webfehler des Insektenschutzpakets auszuräumen und die Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz eindeutig vor die rückwärtsgewandte Strategie von Verboten und Schutzgebietsausweisungen zu stellen.
Quelle: Deutscher Bauernverband e.V.
Veröffentlichungsdatum: 31. März 2021