Die Niederländische Behörde für die Sicherheit von Lebensmitteln und Konsumgütern (NVWA) hat die Kontrolldienste angewiesen, ab 1. April 2021 Importproben von Tomaten- und Paprikasaatgut zu nehmen. Es gibt eine Obligation für exportierende Länder, zu zeigen, dass diese Lieferungen frei von der Pflanzenkrankheit Tomato Brown Rugose Fruit Virus (ToBRFV), auch Jordanvirus genannt, sind.
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Die EU-Notfallmaßnahmen 2020/2021 legen dar, was getan werden muss, um die Einführung und Ausbreitung von ToBRFV zu verhindern. Die getesteten Proben dürfen nicht auf den Markt, bis es ein negatives Testergebnis gibt und der Importeur wird für dafür ab jetzt zahlen müssen.
Pflichtüberprüfung
ToBRFV ist ein hochansteckende Pflanzenvirus, das Schäden in dem Tomatenanbau versucht und auch Paprikapflanzen (Capsicum sp.) befallen kann. ToBRFV ist für Menschen und Tiere nicht schädlich.
Das Virus kann überall an der Pflanzen auftreten und es kann auch durch kontaminiertes Saatgut verbreitet werden. Exportländer sind somit verpflichtet, vor dem Transport zu zeigen, dass alle Warenlieferungen mit Tomaten- und Paprikasaatgut frei von ToBRFV sind.
Quelle: NVWA
Veröffentlichungsdatum: 07. April 2021