Im November 2020 informierten die deutschen Behörden die Europäische Kommission via die Plattform TRIS über eine deutsche Verordnung zu der Erweiterung der Kennzeichnung von Lebensmittelzusatzstoffen für Obst und Gemüse. Berichten zufolge wird die Angabe „gewachst“ genutzt, wenn bestimmte Lebensmittelzusatzstoffe für die Oberflächenbehandlung verwendet werden.
In ihrer Reaktion drückte Freshfel Europe ihre Besorgnis über die folgenden Punkte aus: falsche Ausrichtung gegenüber EU-Kennzeichnungsstandards beeinflussen die gegenseitige Anerkennung von Lebensmittelkennzeichnungsgesetzen unter EU-Mitgliedsstaaten; solche Kennzeichnung trägt nicht zu dem Verbraucherschutz bei; Verwirrung der Verbraucher und Widersprüchlichkeit bei den Anforderungen für die Bekanntmachung von Lebensmittelzusatzstoffen sowie Legitimität des aktuellen nationalen deutschen Gesetzes für die Kennzeichnung von Lebensmittelzusatzstoffen.
Wenngleich laut der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 543/2011 die Kennzeichnung von Nacherntebehandlungen nur bei bestimmten Zitrusfrüchten erforderlich ist, beabsichtigt der deutsche Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, die Kennzeichnung für bestimmte Lebensmittelzusatzstoffe auszudehnen, sodass die Oberflächenbehandlung mit der Angabe „gewachst“ genutzt werden muss, wenn sie als Behandlung für Obst und Gemüse zum Einsatz kommen.
Quelle: Freshfel Europe
Veröffentlichungsdatum: 13. April 2021