Die Valencianische Vereinigung der Landwirte (Asociación Valenciana de Agricultores, AVA-ASAJA) hat die Regierung gebeten, die Abdeckung aller Risiken für Zitrusfrüchte zu erweitern, wie Frost bei der Blüte, dauerhafter Regen, harter Winter, usw., um den gesamten Ertragszyklus zu berücksichtigen und dies nicht erst ab 20. April, wie es aktuell der Fall für Hagel ist.
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Diese Forderung gewinnt nach einem intensiven Hagelsturm an Kraft, der mehr als 5.000 ha Zitrusfrüchte und andere Erträge in La Plana Baixa de Catellón am 11. April traf, wo die betroffenen Erzeuger ohne finanzielle Entschädigung von der Landwirtschaftsversicherung zurückbleiben.
Der Präsident von AVA-ASAJA, Cristóbal Aguado, bestätigte, „dieser Hagelsturm in Castellón zeigt, dass es ein nicht tolerierbares Defizit bei der Risikoabdeckung gibt und dass die Regierung die Versicherung verbessern muss, sodass dramatische Fälle wie dieser die betroffenen Erzeuger nicht in eine sehr schwierige Situation bringt. In vielen Fällen haben die Erzeuger die gesamte kommende Ernte von Mandarinen und Orangen verloren. Wovon werden sie dieses Jahr leben? Sie können für diese Katastrophe nicht bezahlen, wenn sie nicht einmal die Möglichkeit hatten, versichert zu sein.“
AVA-ASAJA bittet um diese Ausweitung der Abdeckung schon seit einigen Jahren in der Zitrus-Arbeitsgruppe (Grupo de Trabajo de Cítricos) der Territorialen Kommission der Landwirtschaftsversicherung der Autonomen Gemeinde Valencia (Comisión Territorial de Seguros Agrarios de la Comunidad Valenciana). Aguado betont, dass sie weiter dranbleiben, während das Ministerium darauf beharrt, das Eintreten der Abdeckung von einem Datum abhängig zu machen. „Die Ausweitung der Garantien wurde bereits von dem 1. Mai vorgezogen, was die Notwendigkeit beweist. Deswegen ist es erforderlich, eine jährliche Abdeckung für alle Risiken zu gewähren, ohne Ausnahme, ohne Entschuldigung“, fügte er hinzu.
AVA-ASAJA fordert auch die Erweiterung des Konzepts der Ausdehnung der Garantien auf alle Risiken der Police, Verbesserung der Abdeckung der Schäden in Plantagen und Erstreckung der jährlichen Abdeckung der Risiken auf alle dauerhaften Erträge, die ähnliche vegetative Eigenschaften haben.
Quelle: AVA-ASAJA
Veröffentlichungsdatum: 20. April 2021