Die Vorgaben zur Bewältigung der Corona-Pandemie verursachen bei den Betrieben der Landwirtschaft und des Gartenbaus einen zusätzlichen finanziellen Aufwand für die Einreise, Unterbringung und Beschäftigung der Saisonarbeitskräfte. Das Agrarministerium hat deshalb eine Förderrichtlinie aufgelegt, mit der die Brandenburger Betriebe bei den Mehrausgaben durch die Unterbringungs- und Hygienevorschriften unterstützt werden.
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Viele Landwirtschafts- und Gartenbaubetriebe sind auf ausländische Saisonarbeitskräfte angewiesen. Das betrifft insbesondere die Bereiche Produktion, Pflege und Ernte, aber auch die Verarbeitung. Damit die Versorgung mit Lebensmitteln und das Überleben landwirtschaftlicher Betriebe auch in Zeiten der Coronakrise gesichert sind, unterstützt das Agrarministerium finanziell die pandemiebedingt erforderlichen Maßnahmen.
Das Hilfsprogramm im Rahmen der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Bewältigung von Mehrausgaben landwirtschaftlicher Betriebe durch die Unterbringungs- und Hygienevorschriften für Saisonarbeitskräfte im Rahmen der COVID-19-Pandemie“ gewährt einen Pauschalbetrag von 150 Euro für Saisonarbeitskräfte, die ab dem 1. März 2021 mindestens einen Monat ohne Unterbrechung in einem landwirtschaftlichen beziehungsweise gartenbaulichen Unternehmen in Brandenburg tätig sind. Dafür stehen insgesamt 3,45 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Antragsunterlagen sowie weitere Informationen zum Hilfsprogramm findet man auf den Internetseiten des Agrarministeriums:
https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/
Die pandemiebedingten Hilfen sind das Ergebnis des Runden Tisches „Gute Saisonarbeit in Brandenburg“. Mit dem erstmals im Mai 2020 einberufenen Runden Tisch haben das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz und das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie eine Plattform für regelmäßige Diskussionen und Erfahrungsaustausch zwischen Gewerkschaften, Agrar- und Anbauverbänden sowie der Landesregierung geschaffen.
Quelle: MIL Brandenburg
Veröffentlichungsdatum: 21. April 2021