Immer häufiger berichten rheinische Obst- und Gemüseerzeuger, dass sie beschimpft werden oder die Fußgänger die Feldwege nicht freigeben, wenn sie mit der Pflanzenschutzspritze unterwegs sind. Darauf weist der Provinzialverband Rheinischer Obst- und Gemüsebauer (Bonn) hin. Solche Vorfälle treten in Zeiten der Corona-Pandemie häufiger auf, weil mehr Menschen tagsüber in den Obstanlagen oder zwischen den Gemüsefeldern unterwegs sind.
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Dabei ist der Schutz der Kulturpflanzen vor tierischen Schädlingen oder Schadpilzen zwingend notwendig. Der überwiegende Teil der rheinischen Obst- und Gemüseerzeuger wirtschaftet nach den Grundsätzen des kontrolliert integrierten Anbaus, der mittlerweile die gute fachliche Praxis darstellt. Es wird versucht, so wenig Pflanzenschutzmittel wie möglich auszubringen. So wird ein gewisser Schädlingsbefall bis zu einer wissenschaftlich ermittelten Schadschwelle toleriert. Erst, wenn diese Schadschwelle überschritten wird, werden Pflanzenschutzmittel eingesetzt. Gerade im Obstbau mit den Obstkulturen, die viele Jahre auf einer Fläche stehen, werden Nützlinge gefördert. So kann der Befall mit tierischen Schädlingen reduziert werden. Im Gewächshausanbau werden Nützlinge gezielt eingesetzt, um den Einsatz von Insektiziden ganz zu vermeiden.
Auch im biologischen Anbau müssen Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden. Allerdings wird in diesem Anbauverfahren auf synthetisch hergestellte Pflanzenschutzmittel verzichtet. Die dort eingesetzten Präparate haben oft nicht den Wirkungsgrad oder wirken nicht so lange wie synthetisch hergestellte Pflanzenschutzmittel. So müssen öfter Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden. Natürliche Pflanzenschutzmittel, wie beispielsweise Kupfer oder Schwefel, werden auch im kontrolliert integrierten Obstbau verwendet.
Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln unterliegt in Deutschland strengen Regeln, sowohl bei der Zulassung der Pflanzenschutzmittel als auch hinsichtlich deren Anwendung. Die Verbraucher können darauf vertrauen, dass die Obst- und Gemüseerzeuger diese Regeln einhalten und nicht mehr Pflanzenschutzmittel ausbringen, als unbedingt notwendig ist. Denn der Einsatz ist kostspielig. Zudem sind die Regelungen für die Zulassung und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland strenger als in anderen EU-Staaten und erst recht als in Staaten außerhalb der EU.
Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln liegen EU-weit laut dem kürzlich von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vorgestellten Jahresbericht auf niedrigem Niveau. Demnach lagen im Berichtsjahr 2019 von insgesamt 91 302 untersuchten Proben 96,1 % innerhalb der gesetzlich zulässigen Werte. Nach Angaben der EFSA befanden sich bei den 12 579 Proben, die im Rahmen des EU-koordinierten Kontrollprogramms (EUCP) analysiert wurden, sogar 98 % innerhalb der vorgegebenen Grenzwerte.
Ohne den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist ein Anbau von Obst und Gemüse nicht möglich. Von daher bitten die rheinischen Obst- und Gemüseerzeuger um Verständnis für zwingend notwendige Pflanzenschutzmaßnahmen. Wer Obst und Gemüse aus regionalem Anbau verzehren will, das nach strengen Umweltstandards erzeugt ist, muss den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf rheinischen Feldern zulassen.
Quelle: RLV
Veröffentlichungsdatum: 23. April 2021