Im Vorfeld der Veröffentlichung einer Studie zu neuen Züchtungstechniken wie CRISPR/Cas durch die EU-Kommission legt der Deutsche Bauernverband ein aktuelles Positionspapier vor und fordert darin eine Novellierung des europäischen Gentechnikrechts. Die derzeitige verfahrensbezogene Rechtsprechung stellt die Agrar- und Ernährungswirtschaft vor erhebliche Probleme.
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Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, sieht die aktuelle Diskussion mit großer Sorge: „Wir plädieren für eine innovationsoffene und dem wissenschaftlichen Fortschritt gerecht werdende Novellierung des Gentechnikrechts. Unsere Bauern brauchen dringend neue Züchtungstechniken, um schnell widerstandsfähigere Kulturpflanzen zu erhalten. Auch damit kann den Folgen des Klimawandels und dem wachsenden Schädlingsdruck begegnet werden. Wir sollten hier stärker auf die Wissenschaft hören und weniger idiologisch argumentieren. Mit dem Einsatz dieser Techniken können unsere Bauern den Pflanzenschutzmitteleinsatz noch weiter verringern. Wenn sich eine Pflanze selbst gegen Krankheiten und Schädlinge schützen kann, braucht sie keinen chemischen Pflanzenschutz.“
Die derzeitige verfahrensbezogene Rechtsprechung stellt die Agrar- und Ernährungswirtschaft vor erhebliche Probleme. Die Hauptanwendungsbereiche der Genomeditierung sind verbesserte agronomische Eigenschaften (Ertrags- und Wachstumseigenschaften), verbesserte Nahrungs- und Futtermittelqualitäten und verbesserte Krankheitsresistenzen. Entsprechende Sorten können einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klima- und Umweltziele der EU-Kommission leisten. „Gerade verbesserte krankheitsresistente Sorten bieten den Landwirten großes Potenzial, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ohne Ertrags- und Qualitätsverluste zu reduzieren und leisten gleichzeitig einen wichtigen Beitrag für den Umweltschutz. Diese vielversprechenden Entwicklungen stehen unseren Landwirten aufgrund der bestehenden Rechtslage jedoch nicht zur Verfügung“, so Krüsken. Der Deutsche Bauernverband fordert daher eine Novellierung des europäischen Gentechnikrechts, damit genomeditierte Organismen, deren Veränderungen nicht von natürlich auftretenden Mutationen zu unterscheiden sind und auch mithilfe konventioneller Züchtungsverfahren entstehen können, vom Geltungsbereich des Gentechnikrechts ausgenommen werden.
Patenten
Die Erteilung von Patenten auf Tiere und Pflanzen lehnt der Deutsche Bauernverband strikt ab. Dies gilt auch und insbesondere im Zusammenhang mit den neuen Züchtungsmethoden, die nicht dazu führen dürfen, dass das eigentliche Schutzregime für geistiges Eigentum im pflanzlichen Bereich, der Sortenschutz, ausgehebelt wird.
Hintergrund ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2018, indem er festgestellt hat, dass das aus den 1990er Jahren stammende Gentechnikrecht so auszulegen ist, dass alle mittels der Genomeditierung gewonnenen Organismen in den Anwendungsbereich des Gentechnikrechts fallen. Eine Differenzierung je nach Art der genetischen Veränderung findet dabei nicht statt.
Das aktuelle Positionspapier finden Sie hier.
Quelle: Deutscher Bauernverband e.V.
Veröffentlichungsdatum: 28. April 2021