Seit Wochen kursieren in den Medien von der IG BAU und gewerkschaftsnahen Organisationen geäußerte Behauptungen, dass osteuropäische Erntehelfer und Erntehelferinnen unter unzureichendem Infektionsschutz und schlechten Arbeitsbedingungen die Ernte in Deutschland einholen würden.
Mit dem Regierungsbeschluss, die sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung von 70 Tagen auf 102 Tage bzw. von drei auf vier Monate anzuheben, um zum Infektionsschutz Personalwechsel und somit Mobilität in der Pandemie zu verringern, hat sich die Pauschalkritik weiter verschärft, wie beispielsweise der Bericht am 28.04.2021 Bericht in Plusminus (Quelle: Link Plusminus) und ein Artikel in der TAZ vom 31.03.2021 (https://taz.de/Beschaeftigung-von-Saisonkraeften/!5758699/) zeigt. Deswegen stellt das Netzwerk der Spargel- und Beerenverbände die Aussagen richtig.
Infektionsschutz umfassend in den Betrieben umgesetzt
Es ist für das Netzwerk der Spargel- und Beerenverbände nicht nachvollziehbar, dass Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied, gegenüber der Frankfurter Rundschau „die Arbeit auf deutschen Feldern“ als "Hochrisikozone“ bezeichnet. (Quelle: https://www.fr.de/wirtschaft/frax/erntehelfer-saison-arbeit-spargel-erdbeeren-wein-deutschland-arbeitsmarkt-georgien-90474785.html) Bereits seit dem vergangenen Jahr haben die Betriebe im Spargel- und Beerenanbau mehr als 800 Euro je Saisonarbeitskraft investiert, um dem gestiegenen Arbeits-, Infektions- und Gesundheitsschutz gerecht zu werden. In diesem Jahr kommen entstehen zusätzliche Kosten für die Corona-Testungen in den Betrieben. Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel, SARS-CoV-2-Arbeitschutzverordnung sowie die Arbeitsstättenrichtlinie regeln detailliert, was beim Infektionsschutz und damit Arbeitsschutz zu beachten ist. Weitere Mustervorlagen und Checklisten für Infektionsschutz- und Hygienekonzepte dienen zur Umsetzung in der Praxis. Die Betriebsleiter/innen haben in weitere Unterkünfte, zusätzliche Transportmittel, weitere Schutzvorrichtungen und in Schnelltests investiert, um das Infektionsrisiko im Betrieb so gering wie möglich zu halten. Sollte es doch zu Infizierten kommen, halten Sie Quarantäneunterkünfte vor.
Versicherungsschutz für ausländische Saisonarbeitskräfte in der Pandemie vorhanden
Bei den Spargel- und Beerenbetrieben gibt es in Deutschland eine fast flächendeckende Absicherung der sozialversicherungsfrei beschäftigten Saisonarbeitskräfte durch private Erntehelferversicherungen, die 96 Prozent der Betriebe freiwillig abschließen und deren Kosten sie zu 100 Prozent übernehmen. Weiterhin sorgen zusätzlich 3 Prozent der Betriebe teilweise für einen Versicherungsschutz. (Quelle: Umfrage des Netzwerks der Spargel- und Beerenverbände vom März 2021 https://www.vsse.de/fileadmin/media/Dokumente/Pressemitteilungen/PM_5Monate_115_Tage_Umfrage_final.pdf) „Anhand dieser Zahlen zeigt sich, dass die Betriebe verantwortungsbewusst mit ihrem Personal umgehen. Ärztliche Behandlungskosten werden von diesen Versicherungen abgedeckt, müssen also nicht von den Saisonarbeitskräften übernommen werden“, betont Fred Eickhorst, Vorstand im Netzwerk der Spargel- und Beerenverbände.
Dies bestätigt auch die Nachfrage bei Versicherungsdienstleistern: „Der von der EUROPA Versicherung AG angebotene Versicherungsschutz für ausländische Saisonarbeitskräfte erfüllt alle vom Gesetzgeber formulierten Voraussetzungen. Darüber hinaus stellt er eine bedarfsgerechte Absicherung für diese Zielgruppe dar. Diese lässt sich auch der geringen Quote für Ablehnungen von Leistungen (6,4% der beantragten Leistungen) entnehmen. Lediglich der Vollständigkeit halber weisen wir in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es in unseren Versicherungsbedingungen keinen Leistungsausschluss für ‚Pandemie‘ gibt. Sämtliche Behandlungen im Zusammenhang mit einer COVID-19 Erkrankung sind vom Versicherungsschutz umfasst“, erklärt Manfred Hoffmann von der EUROPA Versicherung AG.
Unterbringungssituation auf den Betrieben
Für die Unterbringung halten die Spargel- und Beerenbetriebe die Arbeitsstättenrichtlinien sowie die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel und SARS-CoV-2-Arbeitschutzverordnung ein. Ein Wohnstandard nach hiesigen Maßstäben anzusetzen ist ungerechtfertigt, da sich die Arbeitskräfte nur wenige Monate dort aufhalten und auch im Sinne der Arbeitnehmer die Kosten überschaubar bleiben müssen. Den Arbeitnehmern ist freigestellt, sich alternativ selbst um Unterkünfte (z.B. Pensionen für Monteure oder Mietwohnungen) zu kümmern. Es zeigt sich aber, dass dies selten vorkommt, da die Arbeitskräfte die Unterkünfte auf den Höfen bevorzugen. Die Kosten sind deutlich niedriger, und der Standard ist durchaus ausreichend und mitunter besser als in den eigenen Häusern im Heimatland.
Saisonarbeitskräfte sichern Gemüse- und Obsterzeugung in Deutschland
Osteuropäische Erntehelfer und Erntehelferinnen sind in Deutschland unverzichtbar für die regionale Produktion von hochwertigen Nahrungsmitteln. Ohne sie würde der durchschnittliche Selbstversorgungsgrad von 60 Prozent an heimischem Obst und Gemüse weiter zurückgehen. Bei Spargel liegt der Selbstversorgungsgrad sogar bei 85 Prozent. Das ist den Betriebsleitern und den Betriebsleiterinnen durchaus bewusst, sind sie doch seit Jahren mit einem Erntehelfermangel konfrontiert. Sie stellen sich auf ihre Erntehelfer und Erntehelferinnen ein, lernen Rumänisch und Polnisch und beschäftigen sich mit den kulturellen Besonderheiten, um sich besser verständigen zu können. Viele Erntehelfer und Erntehelferinnen kommen seit Jahren in die gleichen Betriebe und haben teilweise freundschaftliche Beziehungen aufgebaut, die sich über Generationen halten.
Weitere Informationen unter: www.netzwerk-spargelbeeren.de
Hier finden Sie die komplette Stellungnahme der EUROPA Versicherung AG (Pdf).
Quelle: Netzwerk der Spargel- und Beerenverbände e.V. (i. G.)
Veröffentlichungsdatum: 30. April 2021