Für eine bundesweite Unterstützung der Betriebe bei der Absicherung von Witterungsrisiken hat sich Jens Stechmann, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Obstbau und des Bundesausschusses Obst und Gemüse (BOG), erneut ausgesprochen. Angesicht der aktuellen niedrigen Nachttemperaturen und Spätfrostgefahr verweist er auf die Betroffenheit der Obstproduzenten deutschlandweit und das erfolgreiche Pilotprojekt in Baden-Württemberg.
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Spätfröste machen Obstproduzenten zu schaffen
Die vergangenen drei Nächte haben vor allem Apfelanlagen und andere Obstkulturen in den östlichen Bundesländern getroffen. Außerdem kam es zu Schädigungen der Steinobstanlagen im Südwesten durch die Frostereignisse um Ostern. Die Frostschutzberegnung wurde flächendeckend eingesetzt, wo es möglich war. Die Schäden wurden teils bereits erfasst und dokumentiert.
„Der Frost lässt sich nicht durch Ländergrenzen aufhalten“, betont Stechmann. Mit den Klimaveränderungen steigt das Spätfrostrisiko in allen deutschen Obstanbaugebieten. Baden-Württemberg mit seinem erfolgreichen Pilotprojekt zur Unterstützung der Versicherungsprämien von Ein- und Mehrgefahrenversicherungen habe gezeigt, wie den Betrieben erfolgreich „Hilfe zur Selbsthilfe“ gegeben werden könne. Nun sei dringend ein deutschlandweiter Ansatz nötig.
Des Weiteren verweist Stechmann auf die Förderung der Versicherungslösungen in anderen EU-Mitgliedstaaten, die bereits seit Jahren konkrete finanzielle Unterstützungsmaßnahmen mit bis zu 75 Prozent der Prämie für Hagel- oder bei Mehrgefahrenversicherungen leisten. Stechmann hält das österreichische Modell für denkbar, bei dem sich Bund und Land die Förderung teilen, 45 Prozent der Prämie tragen die Betriebe dort selbst.
Hintergrund:
Mit den Klimaveränderungen verschiebt sich die Obstblüte nachweislich nach vorn. Gleichzeitig bleiben die Spätfrostereignisse gleich, so dass die Blüte und damit der Fruchtansatz stärker von den kalten Nächten betroffen sind.
Seit 2019 fördert das Land Baden-Württemberg die eigenbetriebliche Risikovorsorge von Obst- und Weinbauern zur Deckung der witterungsbedingten Risiken Starkfrost, Sturm und Starkregen.
Quelle: ZVG/Bundesfachgruppe
Veröffentlichungsdatum: 03. Mai 2021