Sie schlägt bereits seit einiger Zeit eine generelle Anhebung des zulässigen LkwGesamtgewichts bei fünfachsigen Lkw auf 44 Tonnen vor. Die Vorteile einer Anhebung des zulässigen Gesamtgewichts liegen auf der Hand: Da in vielen Branchen rechnerisch jeder siebte Transport eingespart werden könnte, wäre dies eine schnell und für die öffentliche Hand kostenneutral realisierbare Maßnahme für mehr Klimaschutz und weniger Verkehr, so der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV).
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Schätzungsweise könnte der Verkehrssektor damit jedes Jahr ein bis zwei Mio. Tonnen CO2 einsparen. Auch die durch das BMVI eingesetzte Nationale Plattform Zukunft der Mobilität sieht die Neujustierung von zulässigen Maßen und Gewichten von Lkw als einen Beitrag zur Effizienzsteigerung und CO2-Vermeidung.
Die Verbände wandten sich in einem gemeinsamen Schreiben eindrücklich an MdB Steffen Bilger, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium (BMVI). Offenbar wurde die bereits ursprünglich für das Jahr 2019 geplante Studie immer noch nicht beauftragt. Nun soll endlich eine entsprechende Untersuchung durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) vorangetrieben werden.
Quelle: DFHV Newsletter aktuell 4/2021.
Veröffentlichungsdatum: 11. Mai 2021