Der Bundestag hat am 6. Mai über die Einschränkung unlauterer Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette abgestimmt – damit wird in Deutschland die EU-Richtlinie zum Verbot unlauterer Handelspraktiken umgesetzt.
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Am 6. Mai hat der Bundestag über die Einschränkung unlauterer Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette abstimmen – damit wird in Deutschland die EU-Richtlinie 2019/633 zum Verbot unlauterer Handelspraktiken umgesetzt. Demeter begrüßt, dass im Laufe der Verhandlungen der ursprüngliche Gesetzesentwurf deutlich verbessert wurde. Nun muss das neue Gesetz zügig und konsequent umgesetzt werden. Damit tatsächlich ein Kulturwandel im Umgang zwischen Handelspartnern vorangebracht wird, bedarf es zusätzlicher Schritte.
„Der Preisdruck im Lebensmittelhandel ist groß. Dieser Druck wird oft über unlautere Handelspraktiken, wie beispielsweise Listungsgebühren, an die Lieferanten weitergegeben. Dies geht nicht zuletzt auf Kosten der Bäuerinnen und Bauern. In den letzten Monaten haben zahlreiche Proteste deutlich gemacht, wie sehr landwirtschaftliche Betriebe durch eine rabiate Preispolitik geschädigt und teilweise um ihre wirtschaftliche Existenz gebracht werden“, schildert Demeter-Vorstand Alexander Gerber die Lage in der land- und ernährungswirtschaftlichen Lieferkette. „Deshalb ist es als großer Fortschritt zu bewerten, dass von nun an einige dieser Praktiken per Gesetz verboten werden.“ Um die Einhaltung dieser neuen Regelung sicherzustellen, wird eine Ombudsstelle eingerichtet werden, bei der betroffene Lieferanten Beschwerde einlegen können. Damit zudem mehr Klarheit und Transparenz darüber entsteht, auf welchem Niveau Preise überhaupt kostendeckend sind, braucht es auch ein Monitoring von Preisen – die Ombudsstelle muss hier als Preisbeobachtungsstelle aktiv werden.
„Der zu erwartende Bundestagsbeschluss ist ein Schritt in die richtige Richtung,“ bewertet Alexander Gerber die neue Gesetzgebung. „Nun muss die Ombudsstelle zügig eingerichtet und mit kompetentem Personal besetzt werden, damit die neuen Regeln greifen. Weiterhin muss geprüft und evaluiert werden, um welche Punkte die Liste verbotener Handelspraktiken erweitert werden muss, und inwieweit ein Verbot des Einkaufs unterhalb der Produktionskosten durchgesetzt werden kann.
Es geht letztlich darum, einen insgesamt faireren Umgang zwischen Handelspartnern auf Augenhöhe und über die gesamte Wertschöpfungskette zu erreichen, damit alle in der Lebensmittellieferkette von der Landwirtin über den Kaffeepflücker, von der Melkerin über den Packer von ihrer Arbeit leben können, mit der sie uns ernähren.
Die Verbotsliste unlauterer Handelspraktiken ist hilfreich, aber sie wird nie alle Gesetzeslücken schließen können. Daher müssen wir langfristig an einem Kulturwandel in der Lebensmittellieferkette arbeiten. Das ist der Maßstab, den Demeter als Wertschöpfungskettenverband durch zahlreiche Vorgaben und Projekte auch an sich selbst und seine Mitglieder anlegt.“
Hintergrund: Ein breites Bündnis von 49 Organisationen aus dem Umwelt-, Entwicklungs-, Landwirtschafts- und Lebensmittelbereich, darunter auch Demeter, haben mehr Fairness im Lebensmittelhandel eingefordert. Hier finden Sie das Positionspapier „Für mehr Fairness im Lebensmittelhandel“, um unlautere Praktiken im Handel zu unterbinden.
Quelle: Demeter
Veröffentlichungsdatum: 12. Mai 2021