Ab Juli erhalten Beschäftigte auf Fairtrade-Bananenplantagen mehr Geld. Arbeiter*innen müssen demnach einen Grundlohn erhalten, der mindestens 70 Prozent eines existenzsichernden Nettolohnes entspricht.
Über 12.000 Beschäftigte profitieren vom neuen Grundgehalt – etwa die Hälfte aller Fairtrade-Bananenarbeiter*innen weltweit. Foto © Christian Nusch | Fairtrade.
Durch die Einführung des Grundgehaltes, auch „Base Wage“ genannt, hebt Fairtrade das Lohnniveau auf Bananenplantagen an. Alle zertifizierten Plantagen verpflichten sich, ihren Beschäftigten künftig mindestens 70 Prozent eines existenzsichernden Nettolohnes zu zahlen – ein wichtiger Zwischenschritt zur Erreichung existenzsichernder Löhne. Überall dort, wo das Grundgehalt noch nicht erreicht ist, muss der Lohn entsprechend angehoben werden. Löhne, die darüber liegen, dürfen nicht gesenkt werden.
BIS ZU 15 PROZENT MEHR LOHN FÜR BESCHÄFTIGTE
Obwohl in vielen Anbauländern staatliche Mindestlöhne gelten, sind diese längst nicht existenzsichernd. Als solcher gilt ein Lohn erst dann, wenn er nicht nur die Kosten für Grundbedürfnisse wie Lebensmittel, Wasser und Wohnen abdeckt, sondern auch Ausgaben für Bildung, medizinische Versorgung, Beförderungsmittel, Kleidung sowie Rücklagen für Notsituationen ermöglicht. Während der Lohn in einigen Anbauländern wie Kolumbien oder Ecuador bereits knapp unter existenzsicherndem Niveau liegt, ist er in der Dominikanischen Republik oder Westafrika noch weit davon entfernt. Dort bedeutet das Grundgehalt für die Beschäftigten eine durchschnittliche Lohnerhöhung von bis zu 15 Prozent. Insgesamt profitieren über 12.000 Beschäftigte von der neuen Regel – etwa die Hälfte aller Fairtrade-Bananenarbeiter*innen weltweit.
„Das Grundgehalt bedeutet für uns einen besseren Zugang zu Gesundheit, Bildung. Es bedeutet aber auch Selbstverwirklichung, Glück und Motivation, weiter zu arbeiten. Mit Ausdauer, harter Arbeit und einem existenzsichernden Lohn kann alles erreicht werden“, sagt María Jorge, Leiterin des Arbeiternetzwerks in der dominikanischen Republik.
UNTERNEHMEN KÖNNEN FREIWILLIG MEHR ZAHLEN
Neu ist neben der Einführung des Grundgehalts ein für Unternehmen freiwilliger Aufschlag, das „Living Wage Differential“. Unabhängig des Fairtrade-Mindestpreises und der -Prämie können Unternehmen künftig einen Aufpreis für jede verkaufte Kiste Fairtrade-Bananen zahlen und damit ihren Beitrag leisten: "Da die Bananenpreise extrem niedrig bleiben und die Exportkosten in die Höhe schießen, müssen alle in der Lieferkette ihren Teil dazu beitragen, dass ein existenzsichernder Lohn für alle Bananenarbeiter Realität wird“, erklärt Nicolas Léger, Internationaler Fairtrade-Bananenexperte.
Die Lohnanhebung und der freiwillige Preisaufschlag sind Teil einer umfassenden Fairtrade-Strategie. Diese sieht unter anderem vor, dass sich Arbeitgeber*innen mit den Gewerkschaften oder anderen gewählten Arbeitnehmervertretern auf weitere Schritte einigen, um die Lücke hin zu existenzsichernden Löhnen zu schließen. Eine Möglichkeit ist beispielsweise die Barauszahlung der Fairtrade-Prämie, die pro Kiste Fairtrade-Bananen gezahlt wird. Sofern ein existenzsichernder Lohn noch nicht erreicht ist, müssen künftig bis zu 30 Prozent der Prämieneinnahmen als sogenanntes „Cash-Payment“, also als finanzieller Lohnaufschlag, an die Beschäftigten ausgezahlt werden. Weitere 20 Prozent können ausbezahlt werden, sofern die Arbeiter*innen dies möchten. Gleichzeitig setzt Fairtrade auf einen aktiven und kontinuierlichen Dialog zwischen Beschäftigten und Arbeitgeber*innen. Dieser ist ein wichtiges Instrument, um den Beschäftigten Gehör zu verschaffen und ihre Position zu stärken.
Quelle: Fairtrade Deutschland
Veröffentlichungsdatum: 07. Juli 2021