Vor 20 Jahren hatte die Bundesregierung mit dem deutschen Bio-Siegel ein staatliches Produktkennzeichen für ökologische Produkte eingeführt. Bereits ein Jahr danach waren 651 Unternehmen mit über 12.000 Produkten für die Kennzeichnung registriert, allen voran Brot- und Backwaren.
Zehn Jahre später hatte sich die Zahl der Siegelnutzenden versechsfacht und die der registrierten Produkte verfünffacht. Insbesondere Heißgetränke wie Tee trugen nun das Bio-Siegel – und führen heute noch die inzwischen 27 Warengruppen an. Aktuell listet die BLE in ihrer Statistik 93.143 Produkte von 6.238 Unternehmen.
Was muss ein Unternehmer tun, damit sein Produkt das nationale Bio-Siegel tragen darf? Wie erfolgt die richtige Kennzeichnung? Antworten gibt es bei der Informationsstelle Bio-Siegel in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Seit 15 Jahren steht sie der Wirtschaft beratend zur Seite und erfasst die Anzeigen zur Nutzung des Siegels. Inzwischen hat die BLE über 93.000 Produkte von mehr als 6.200 Unternehmen in ihrer Datenbank registriert.
Noch ein Siegel? – 97 Prozent Bekanntheit und Markenvertrauen
20 Jahre Bio-Siegel
Wer Bio-Produkte herstellt, überlegt: Noch ein Öko-Label? Ja oder nein? Viele erinnern sich an das Infomobil, das 2002 durch 27 Städte tourte, um das neue Bio-Siegel in der Bevölkerung bekannt zu machen. Es folgten Kampagnen wie "Bio Produkte haben’s drauf" und der Aufbau der Internetseite www.bio-siegel.de. All das hat dazu beigetragen, dass heute rund 97 Prozent der Deutschen das Sechseck als Zeichen für Bio-Lebensmittel erkennen.
"Das ist ein starkes Argument für die Nutzung. Das Bio-Siegel stärkt das Vertrauen in ökologisch hergestellte Lebensmittel. Denn, und das müssen wir Verbraucherinnen und Verbrauchern zeigen, man darf es nur nutzen, wenn man sich an die Vorgaben für den Ökolandbau hält und das regelmäßig kontrollieren lässt", argumentiert BLE-Präsident Dr. Hanns-Christoph Eiden. Zur Nutzung des Bio-Siegels hat die BLE einen kurzen Erklärfilm veröffentlicht: https://youtu.be/_Sqw_nNKgII.
Während das EU-Bio-Logo auf alle vorverpackten Produkte, die einen Verarbeitungsschritt in der EU erfahren, verpflichtend aufgedruckt werden muss, ist die Nutzung des nationalen Bio-Siegels freiwillig.
Quelle: BLE
Veröffentlichungsdatum: 07. Juli 2021