Natürlich sind regionale Bio-Produkte ökologisch optimal. Doch wer will schon komplett auf Südfrüchte, Kaffee und Tee verzichten. Außerdem schonen Bio-Kakao und Co. auch in den Ländern des Südens die Umwelt und bedeuten nachhaltiges Einkommen für Kleinbäuerinnen und Kleinbauern. Aber funktionieren die Bio-Kontrollen auch in diesen fernen Ländern?
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Auch in Ländern außerhalb der EU werden Bio-Produkte intensiv kontrolliert. Was auf den Tellern der deutschen Verbraucherinnen und Verbraucher landet, hat ein Bio-Zertifikat. Die Kontrolle in fernen Ländern verläuft ähnlich wie bei uns (Siehe Erklärfilm: Wie werden Bio-Produkte kontrolliert?). Die Kontrolleurinnen und Kontrolleure besuchen Bio-Betriebe vor Ort, prüfen ihre Dokumentationen und ziehen und analysieren Proben.
Für alle Produkte wie Kaffee, Tee und Südfrüchte in Bio-Qualität, die in den EU-Ländern nicht oder nur saisonal wachsen und deshalb aus Drittländern importiert werden, gelten klare Regeln. Übrigens: Tierische Bio-Produkte werden nur sehr selten aus Nicht-EU-Ländern importiert.
EU-Öko-Verordnung gilt für alle Bio-Importe
Die EU-Öko-Verordnung regelt nicht nur, wie Bio-Lebensmittel in allen EU-Ländern produziert, gekennzeichnet und kontrolliert werden, sondern auch, was für Bio-Importe gilt (BÖLW: Regeln für Bio-Importe). Bio-Produkte lassen sich nach der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 der Kommission über zwei Wege in die EU importieren:
Ein Land hat ein eigenes Öko-Gesetz und ein eigenes Bio-Kontrollsystem, die beide durch die Europäische Union anerkannt wurden. Das gilt für die benachbarte Schweiz genauso wie für ferne Länder wie Indien, Argentinien, die USA, Australien und weitere sogenannte anerkannte Drittländer.
In allen übrigen Nicht-EU-Ländern übernehmen von der EU-Kommission zugelassene Drittlands-Öko-Kontrollstellen die Vor-Ort-Kontrollen. Ihre Zulassung ist länderspezifisch. Die Überwachung der Kontrollen vor Ort erfolgt durch Akkreditierungsstellen und Fachleute der EU-Kommission.
Zollkontrollen sind Pflicht
Beim Import von Bio-Lebensmitteln in die EU prüft zusätzlich der Zoll. Die Import-Unternehmen müssen mit einer elektronischen Kontrollbescheinigung im EU-System TRACES bei der Verzollung beweisen, dass es sich um echte Bio-Ware handelt. Der Zoll prüft für jede einzelne Importpartie Dokumente und Waren. Die Import-Unternehmen werden wiederum von einer deutschen Öko-Kontrollstelle geprüft. So sollen "Fake-Bio" und eine wundersame Bio-Vermehrung verhindert werden. Bei Verstößen oder Betrugsversuchen darf der Importeur die Bio-Lebensmittel natürlich nicht als bio verkaufen.
Quelle: Ökolandbau.de
Veröffentlichungsdatum: 14. Juli 2021