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RLV / Hochwasser: Überblick zur Situation der Landwirtschaft

Die schlimmen Bilder der vergangenen Tage aus weiten Teilen Deutschlands und des Rheinlands lassen einen nicht so schnell los – auch die Landwirtschaft kämpft noch mit den Folgen der Überschwemmungen, berichtet der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV).

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„Mit welchen Verlusten wir im landwirtschaftlichen Bereich des Rheinlands zu rechnen haben, kann man noch nicht abschätzen“, erklärt RLV-Präsident Bernhard Conzen. Nach wie vor ist die Lage unübersichtlich und Regionen unterschiedlich stark betroffen. Unter den Landwirten herrscht nach RLV-Angaben eine riesige Solidarität, viele wollen ihren Berufskollegen helfen und drücken mit Futter- und Sachspenden ihre Betroffenheit aus. Zahlreiche Freiwillige machten sich zudem mit schwerem Gerät auf in die betroffenen Städte und Gemeinden und räumten Straßen und Häuser frei oder pumpten Keller leer.

Oberstes Anliegen des Verbandes sei es nach wie vor, betroffenen Landwirten kurz- aber auch langfristige Hilfe zukommen zu lassen. Helfen sollen hierbei eine Vermittlungs-Plattform „Mithilfe“ in der verbandseigenen Mitglieder-App sowie Sammlungen von Hilfsangeboten, die in betroffene Gebiete weitergeleitet werden. „Uns haben bereits wahnsinnig viele Hilfsangebote erreicht, aus allen Teilen Deutschlands.

Der RLV weist außerdem darauf hin, dass der Deutsche Bauernverband (DBV) eine Möglichkeit zur Spende für hochwassergeschädigte Landwirte über einen speziell zu diesem Zweck eingerichteten Hilfsfonds bei der Schorlemer Stiftung eingerichtet hat. Die Schorlemer Stiftung als verbandseigene Einrichtung ist Garant für eine verwaltungsarme, unbürokratische und schnelle Abwicklung, bei der die eingegangenen Spenden in vollem Umfang den Betroffenen zugutekommen. Auch der RLV bittet alle spendenbereiten Menschen um Unterstützung:

Schorlemer Stiftung des Deutschen Bauernverbandes
IBAN: DE57 3806 0186 1700 3490 43
BIC: GENODED1BRS
Verwendungszweck „Hochwasserhilfe Juli 2021“

Als gemeinnützige Einrichtung ist die Stiftung berechtigt, Spendenquittungen auszustellen.

Quelle: RLV

Veröffentlichungsdatum: 21. Juli 2021