Die EU-Mitgliedstaaten haben im Februar 2021 (SCoPAFF) insgesamt fünf Verordnungsentwürfe zu Änderungen von Rückstandshöchstgehalten (RHG) angenommen, die den Obst- und Gemüsebereich betreffen. Im Juli 2021 wurden hierzu zwei EU-Verordnungen veröffentlicht.
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Die Verordnung (EU) 2021/1098 betrifft für insgesamt sieben Wirkstoffe und einen Grundstoff sowohl RHG-Anhebungen, als auch die Festlegung spezifischer RHG und die Aufhebung von RHG. Die Änderungen gelten im O+G-Bereich nur für die vier Wirkstoffe Cyflumetofen, Fludioxonil, Fluroxypyr und Natrium-5-nitrogauaiacolat (Summe). Die neuen RHG gelten seit dem 26.07.2021.
Mit der Verordnung (EU) 2021/1110 wurden vorrangig RHG-Absenkungen für insgesamt sechs Wirkstoffe umgesetzt, u. a. Ametoctradin, Bixafen und Spinetroam etc. Die neuen RHG gelten nach einer Frist von sechs Monaten ab dem 27.01.2022. Die VO enthält ein fehlerhaftes Datum bei der „Übergangsregelung“ zur Vermarktung von Ware bis zum Ende ihrer Haltbarkeit. Sowohl das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) als auch die EU-Kommission haben bestätigt, dass deswegen noch eine Korrektur der VO erfolgen wird.
In 2021 hat die EU-Kommission bis Mitte Juli acht VO für gesamt 56 Wirkstoffe verabschiedet, mehr als eine VO pro Monat. Spitzenreiter war der April 2021 mit allein vier VO. Details zu den jeweiligen Änderungen erhalten die DFHV-Mitglieder über einen separaten QM-Verteiler.
Quelle: DFHV Newsletter aktuell 7/2021
Veröffentlichungsdatum: 17. August 2021