Im August 2021 wurden zwei EU-Verordnungen veröffentlicht, die die Änderungen von Höchstgehalten für die beiden Kontaminanten Blei und Cadmium betrafen. Bereits seit Ende 2019 durchläuft die EU-Revision der Blei-Höchstgehalte verschiedene Änderungsphasen, so der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV).
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Unter Anderem hatte die Umgruppierung von Ingwer in der EU-VO für Rückstandshöchstgehalte auch Auswirkungen auf den Blei-Höchstgehalt.
Mit der jetzt veröffentlichten Verordnung (EU) 2021/1317 wurden die bisherigen Erzeugnis-Kategorien überarbeitet und neue Erzeugnisse ergänzt. Die VO trat am 30. August 2021 in Kraft, die neuen Blei-Höchstgehalte gelten ebenfalls ab diesem Datum.
Quelle: DFHV Newsletter aktuell 8/2021
Veröffentlichungsdatum: 21. September 2021