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Urteil zu Green Claim "CO2 Reduziert"

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat einem Unternehmen die Werbung mit der umweltbezogenen Aussage „CO2 Reduziert“ gerichtlich untersagt. Nach der Urteilsbegründung sind die Anforderungen an umweltbezogene Aussagen ähnlich streng auszulegen wie Werbung mit gesundheitsbezogenen Aussagen.

Bildquelle: Shutterstock.com Gesetz
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Das Risiko einer Irreführung des Verbrauchers sei hier aufgrund von bestehenden Unklarheiten bezüglich der Bedeutung solcher Begriffe besonders hoch. Daher bestünde bei der Verwendung derartiger Aussagen ein gesteigertes Aufklärungsbedürfnis über die genaue Bedeutung der Aussage. In Bezug auf die Aussage „CO2 Reduziert“ müsse konkret dargelegt werden, welche Prozesse der Produktion, Verpackung und Logistik im Vergleich zu welchem allgemeinen Standard tatsächlich den CO2-Verbrauch reduzieren.

Das Urteil entspricht der langjährigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) zu umweltbezogenen Werbeaussagen. Auch die EU-Kommission hat das Thema unter dem Stichwort „Green Claims“ auf der Agenda. Ähnlich der Health Claims-Verordnung möchte sie die Werbung mit Green Claims einschränken und regulieren, um damit dem „green washing“ entgegenzuwirken. Der erste Vorschlag der EU-Kommission wird hierzu bereits nächstes Jahr erwartet.

Quelle: DFHV Newsletter aktuell 10/2021

Veröffentlichungsdatum: 08. November 2021