Ab dem 1. Januar 2022 werden bei der Einfuhr von bewilligungspflichtigen Früchten, Gemüse und Kartoffeln keine Einfuhrgebühren mehr erhoben. Das hat der Bundesrat unter anderem beschlossen an seiner Sitzung vom 3. November 2021, die Agrareinfuhrverordnung AEV (SR 916.01) und die Gebührenverordnung des Bundesamts für Landwirtschaft GebV-BLW (SR 910.11) anzupassen., wie Swisscofel berichtete.
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Quelle: SWISSCOFEL
Veröffentlichungsdatum: 16. November 2021