In der Diskussion über eine gesetzliche Regulierung der Lebensmittelpreise warnt der Handelsverband Deutschland (HDE) vor der Festlegung von Mindestpreisen. Entsprechende Preisvorgaben stellen einen unverhältnismäßigen Eingriff in die unternehmerische Freiheit dar und wären daher nach Einschätzung des Verbandes auch verfassungswidrig.
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„In unserer Marktwirtschaft regeln Angebot und Nachfrage die Preise. Eine zusätzliche Preisregulierung würde Händler weiter in ihrer unternehmerischen Freiheit einschränken und auf Kosten der Verbraucher gehen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Zudem sei die Verfassungsmäßigkeit eines solchen Eingriffs fraglich. Bereits heute bestünden im Kartellrecht mit dem Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis wettbewerbsbeschränkende und daher problematische Vorgaben für Lebensmittel-Mindestpreise. „Über geltende Einschränkungen in der Preissetzung hinausgehende neue Vorschriften wären unverhältnismäßig, auch weil Mindestpreise nicht geeignet sind, ihr Ziel zu erreichen“, betont Genth.
Wolle der Gesetzgeber aus Gründen des Tierschutzes die Haltungsbedingungen auf den Höfen verbessern, müsse er mit gesetzlichen Maßnahmen direkt bei den für die Tierhaltung verantwortlichen Erzeugern ansetzen. „Der Handel wird in Zukunft noch stärker auf Regionalität und Herkunft setzen. Zudem leistet die Koordinationszentrale Handel – Landwirtschaft weiterhin ihren Beitrag für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Handel, Erzeugern und Verarbeitern“, so Genth weiter. Angesichts hoher Exportquoten beispielsweise bei Fleisch seien dem Engagement des Einzelhandels allerdings Grenzen gesetzt. Hier müsse der Fokus daher auf dem Weltmarkt liegen, um das Ziel nicht zu verfehlen.
Quelle: HDE
Veröffentlichungsdatum: 07. Januar 2022