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Was ändert sich beim Import von Bio-Produkten aus Drittländern?

Importe von Bio-Produkten und Umstellungserzeugnissen aus Drittländern unterliegen besonderen Anforderungen. Was es bei der Einfuhr seit dem 1. Januar 2022 zu beachten gibt, erläutern wir in unserem Beitrag. Möchte ein in Deutschland ansässiges Importunternehmen Öko-Produkte oder Umstellungserzeugnisse aus einem Drittland importieren, müssen im betreffenden Drittland durch die Europäische Union anerkannte Produktionsvorschriften und Kontrollmaßnahmen implementiert sein.

Bildquelle: Shutterstock.com Schiff
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Der Import kann dann nach einem der folgenden Verfahren erfolgen:

1. Über gleichwertig anerkannte Drittländer:
Betreffende Drittländer sind in dem von der EU-Kommission geführten Verzeichnis von gleichwertig anerkannten Drittländern und Kontrollstellen aufgenommen (gemäß Art. 48 der EU-Verordnung 2018/848 in Verbindung mit der Importverordnung 2021/2325). Das in der Verordnung 2021/2325 enthaltene Verzeichnis der anerkannten Drittländer beruht auf dem in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 der Kommission veröffentlichten Verzeichnis. Mit Ausnahme von Chile, der Schweiz und des Vereinigten Königreichs, da der Handel mit ökologischen / biologischen Erzeugnissen mit diesen Ländern in spezifischen Vereinbarungen geregelt ist. Aktuell sind Argentinien, Australien, Kanada, Costa Rica, Indien, Israel, Japan, Tunesien, Korea, Neuseeland und die Vereinigten Staaten von Amerika mit den Produktkategorien und den in den Ländern zugelassenen Kontrollbehörden und -stellen genannt.

Die Anerkennung der gleichwertig anerkannten Länder läuft am 31. Dezember 2026 aus und das Verzeichnis wird aktuell nicht erweitert.

2. Über gleichwertig anerkannte Drittlands-Kontrollstellen:
Das Verzeichnis der als gleichwertig anerkannten Kontrollbehörden und Kontrollstellen ist im Anhang II der Durchführungsverordnung 2021/2325 aufgeführt. Die gelisteten Kontrollbehörden und Kontrollstellen werden durch die Prüforgane der EU-Kommission zugelassen und überwacht. Dieses Verzeichnis wird durch die EU-Kommission weiterhin aktualisiert.

Der Import über gleichwertig anerkannte Kontrollbehörden und Kontrollstellen ist nur noch bis zum 31. Dezember 2024 zugelassen.

Weitere Informationen.

Quelle: oekolandbau.de/ Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
 

Veröffentlichungsdatum: 10. Januar 2022