Häufig und gern verzehrte Lebensmittel sind nur sehr gering mit Pflanzenschutzmittelrückständen belastet. Allerdings wurden im Jahr 2020 entgegen dem Trend der vorangegangenen Jahre die zulässigen Höchstgehalte etwas häufiger überschritten.
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Insgesamt bleibt die Belastung mit Pflanzenschutzmittelrückständen weiterhin auf niedrigem Niveau, teilt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mit.
Für die vom BVL vorgestellte „Nationale Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln 2020“ sind von den Überwachungsbehörden der Bundesländer 18.921 Lebensmittelproben auf bis zu 1.048 verschiedene Stoffe untersucht worden. Die Ergebnisse zeigen deutliche Unterschiede bei der Betrachtung einzelner Erzeugnisse. Häufig verzehrte Lebensmittel wie Karotten, Kartoffeln oder Äpfel und beliebte saisonale Erzeugnisse wie Erdbeeren oder Spargel weisen seit Jahren kaum oder gar keine Rückstandshöchstgehaltsüberschreitungen auf. Bei Lebensmitteln, von denen mindestens 100 Proben untersucht wurden, waren im Jahr 2020 die meisten Überschreitungen bei Granatäpfeln (22,9 %), tiefgefrorenen Brombeeren (13,9 %), frischen Kräutern (13,3 %) und getrockneten Bohnen (7,6 %) festgestellt worden.
Lebensmittel aus ökologischem Anbau
Die Untersuchungen von Bio-Lebensmitteln bestätigen, dass diese Produkte weniger Pflanzenschutzmittelrückstände enthalten als konventionell hergestellte Ware. So wiesen zwei Drittel der Proben aus ökologischem Anbau überhaupt keine quantifizierbaren Rückstände auf, während bei konventioneller Ware dies nur in einem Drittel der Proben zutraf.
Belastung abhängig von der Herkunft
Die Belastung mit Rückständen variiert abhängig von der Herkunft der Waren. Bei Lebensmitteln aus Deutschland wurden in 2,0 % der untersuchten Proben Überschreitungen der geltenden Rückstandshöchstgehalte festgestellt (2019: 1,0 %), bei Erzeugnissen aus anderen EU-Mitgliedstaaten wie im Vorjahr in 1,3 % der Proben. Bei importierten Lebensmitteln aus Nicht-EU-Staaten gab es Überschreitungen bei 7,8 % der untersuchten Proben (2019: 6,5 %). Der Anstieg kann verschiedene Ursachen haben, z. B. können wegen der Witterungsbedingungen in den Herkunftsländern verstärkt Pflanzenschutzmittel zum Einsatz kommen.
Hintergrund
Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln sind zulässig, sofern sie die geltenden Rückstandshöchstgehalte nicht überschreiten und demnach gesundheitlich unbedenklich sind. Auch eine Überschreitung des festgesetzten Rückstandshöchstgehalts ist nicht gleichbedeutend mit einer Gesundheitsgefahr für Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Festsetzung eines Höchstgehaltes erfolgt ausgehend von der Menge an Rückständen, die bei ordnungsgemäßer Anwendung des Pflanzenschutzmittels zu erwarten ist. Eine Gesundheitsgefahr darf dabei nicht gegeben sein.
Quelle: BVL
Veröffentlichungsdatum: 14. Januar 2022