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ZVG: Verschiebung des Mindestlohns notwendig

Gartenbau kritisiert enorme Belastung der Betriebe bei Einführung in diesem Jahr

Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) kritisiert in einem Schreiben an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir die politische Anhebung des Mindestlohns. Diese Steigerung führt zu unverhältnismäßigen Belastungen für die produzierenden Betriebe.

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Mit der politischen Anhebung des Mindestlohnes geht eine nicht planbare, massive Kostenbelastung der produzierenden Betriebe einher, kritisiert ZVG-Präsident Jürgen Mertz in einem Schreiben an Bundesarbeitsminister Heil und Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir die Pläne der Bundesregierung.

„Da sich diese Kostenbelastung nicht in den Preisverhandlungen mit dem Handel widerspiegeln konnte, müssten unsere Produzenten je nach Anbaukultur bis zu 25 Prozent Lohnkostensteigerung allein stemmen“, macht Mertz deutlich. Der ZVG fordert von der Politik einen zeitlichen Aufschub, da sonst viele Betriebe in Liquiditätsprobleme geraten und damit vor kaum lösbaren Herausforderungen stehen. Deswegen sei jetzt ein Handeln der politisch Verantwortlichen gefragt.

Die Betriebe stehen bereits seit Jahren unter enormem Wettbewerbsdruck, gerade auch innerhalb der Europäischen Union. Dazu kommen die erheblich gestiegenen Kosten im Bereich der CO2-Bepreisung, Energie oder auch bei Betriebsmitteln. Gleichzeitig will die Bundesregierung laut Koalitionsvertrag die regionale deutsche Produktion fördern, erhöht aber durch die kurzfristige und damit nicht einkalkulierbare Anpassung des Mindestlohns noch einmal den Druck auf die heimischen Produzenten.

„Ich möchte betonen, dass es hier nicht um die Diskussion von angemessener Entlohnung geht. Aber dafür gibt es die Mindestlohnkommission. Die politische Anhebung des Mindestlohns bedeutet ein erneutes Eingreifen in die Tarifautonomie und konterkariert die Arbeit der Kommission“, macht Mertz die Position des Gartenbaus deutlich.

Quelle: Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG)

Veröffentlichungsdatum: 26. Januar 2022