Der Mindestlohn hat bestehende Tarifverträge verdrängt und kann zu einer dauerhaften staatlichen Einflussnahme auf das Lohngefüge führen. Er schafft zudem Einstellungshindernisse für die Schwächsten am Arbeitsmarkt und bürdet den Unternehmen bürokratische Pflichten auf. Dies berichtet die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).
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Das erfolgreiche Deutsche Tarifvertragssystem mit dem hohen durch das Grundgesetz geschützten Auftrag an die Tarifvertragsparteien, autonom Entgelte zu vereinbaren, ist durch den gesetzlichen Mindestlohn erheblich belastet worden. Der Gesetzgeber sollte daher zumindest unnötige weitere Bürokratie zu vermeiden helfen. Dazu gehört z. B. eine sinnvolle Begrenzung der Auftraggeberhaftung. Damit der Mindestlohn auch künftig die Tarifautonomie nicht in großem Umfang aushebelt, ist es unverzichtbar, dass sich seine Anpassung auch künftig am Tarifindex orientiert. Vermieden werden müssen politisch motivierte Anhebungen im Widerspruch zu einer moderaten am Tarifindex orientierten Anpassung.
Quelle: BDA
Veröffentlichungsdatum: 01. Februar 2022