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TRACES – Kontrollbescheinigung beim Import von Bio-Produkten

Seit 2017 wird die Kontrollbescheinigung für den Import von Bio-Produkten in die EU elektronisch mit dem System TRACES ausgestellt. Mit Inkrafttreten der neuen EU-Öko-Verordnung am 1. Januar 2022 haben sich für die Ausstellung und Abwicklung der Kontrollbescheinigung einige Änderungen ergeben. In diesem Beitrag finden Sie die wichtigsten Änderungen.

Bildquelle: Shutterstock.com Transport
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Um einen ordnungsgemäßen Import von Bio-Produkten aus Nicht-EU-Ländern durchzuführen, ist die Vorlage einer Kontrollbescheinigung bei Einfuhr in die Europäische Union Pflicht. Das bleibt auch mit der neuen EU-Öko-Verordnung so. Um den Verwaltungsaufwand bei Einfuhren von Bio-Produkten zu erleichtern und die Herkunftssicherung ökologisch erzeugter Waren zu verbessern, hat die EU 2017 ein elektronisches Zertifizierungssystem eingeführt, welches in das bereits bestehende TRAde Control and Expert System (TRACES) integriert wurde.

Die elektronische Kontrollbescheinigung in TRACES

Das System TRACES wurde 2004 in der EU eingeführt, um den Tierverkehr innerhalb, sowie aus und in die EU zu erfassen und nachzuverfolgen. Über die Jahre sind weitere Produktgruppen aufgenommen worden. Zentrales Ziel von TRACES ist es, die Arbeit verschiedener Behörden und Zertifizierungsstellen zu vernetzen und zu vereinfachen. Es bietet eine Nachverfolgbarkeit in alle Richtungen und ein besseres Risikomanagement durch schnelle Reaktionen auf eine mögliche Gefährdung der Lebensmittelsicherheit oder andere Schwierigkeiten. Das System ist zum Beispiel mit dem Rapid Alert System for Food and Feed (RASFF) der EU verlinkt. Seit 2017 muss TRACES zur Erstellung der Kontrollbescheinigung genutzt werden.

Weitere Informationen.

Quelle: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) - Ökolandbau

Veröffentlichungsdatum: 02. Februar 2022