Auf Grundlage von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel ATTRACAP erlassen.
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Hiernach ist die Anwendung des Insektizids ATTRACAP (Wirkstoff: Metarhizium brunneum Stamm Cb15-III) zur Bekämpfung von Schnellkäferlarven (Drahtwurm) bei geringem und mittlerem Befall im Kartoffel- und Spargelanbau zulässig. Die zulässigen Anwendungszeiträume sind im Kartoffelanbau auf das Legen der Kartoffeln oder alternativ zwischen den Kartoffeldämmen kurz vor Reihenschluss und im Spargelanbau beim Aufdämmen des Spargels in der Zeit von März bis April nach beschränkt. Die Notfallzulassung für ATTRACAP gilt für den Zeitraum vom 21. Februar bis zum 20. Juni 2022 für Anwendungen im Freiland.
Detaillierte Informationen zu dieser und allen weiteren aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Webseite des BVL.
Quelle: QS Qualität und Sicherheit GmbH
Veröffentlichungsdatum: 18. Februar 2022