Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, hat beim EU-Agrar- und Fischereirat in Brüssel gemeinsam mit seiner österreichischen Kollegin, Elisabeth Köstinger, eine Initiative zum Thema "Faires Einkommen für Landwirte" eingebracht. Gemeinsam fordern Özdemir und Köstinger die Europäische Kommission auf, zügig einen Legislativvorschlag für eine verpflichtende EU-weite Herkunftskennzeichnung vorzulegen.
Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir Foto © thomas Trutschel/photothek
Cem Özdemir: "Wir wollen im europäischen Schulterschluss die Herkunft von Lebensmitteln transparenter machen. Das gelingt am besten mit EU-weit einheitlichen Regeln. Die Verbraucherinnen und Verbraucher wollen wissen, wo ihr Essen herkommt – das schafft Vertrauen und sie haben auch einen Anspruch darauf. Alle profitieren, wenn im Supermarktprospekt mit der besonderen Herkunft geworben wird. Es muss sich für Landwirtinnen und Landwirte langfristig auszahlen, wenn sie Kundenwünsche nach Herkunft der Lebensmittel gezielt bedienen. Politik, Ernährungswirtschaft, Handel und die Verbraucherinnen und Verbraucher tragen dafür gemeinsam Verantwortung.
Die Herkunftskennzeichnung macht auch Transportwege sichtbar und ist damit ein Baustein für klimagerechten Konsum."
Özdemir dankte außerdem der französischen Ratspräsidentschaft dafür, dass der Verordnungsvorschlag zu den "entwaldungsfreien Lieferketten" erneut im Agrarrat behandelt wird:
"Der Verordnungsvorschlag ist überfällig. Es wird Zeit, dass die EU ernst macht mit Waldschutz, dass wir unseren Beitrag leisten und nicht auch noch die Entwaldung beschleunigen. Denn der Vorschlag stellt richtigerweise einen Zusammenhang zwischen der globalen Entwaldung und dem Konsum von Agrarrohstoffen innerhalb der EU dar. Die EU ist mitverantwortlicher Treiber von Entwaldung. Mit unserem Konsum von Soja, Palmöl, Kakao oder Kaffee sind wir als Verbrauchende mit verantwortlich."
Deutschland will jedoch über den bisherigen Verordnungsvorschlag hinausgehen und auch Naturkautschuk, genauso wie die illegale und legale Entwaldung in den Regelungsbereich mit aufnehmen. Auch die WTO-Konformität müsse berücksichtigt werden.
Quelle: BMEL
Veröffentlichungsdatum: 22. Februar 2022