Im Rahmen seines QM-Informationsverteilers informiert der DFHV auch regelmäßig zum Thema EU-Genehmigung bzw. -Nichtgenehmigung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen (PSM-WK). Damit können die DFHV-Mitglieder ihre Lieferanten und Erzeuger frühzeitig über etwaige Planungen auf EU-Ebene informieren, da dies gegebenfalls Änderungen in der landwirtschaftlichen Praxis erfordern kann.
Bildquelle: Shutterstock.com
In den letzten beiden Jahren endete die EU-Genehmigung für insgesamt 43 Wirkstoffe, in 2021 für 26 Wirkstoffe (unter anderem Acrinathrin, Indoxacarb, Mancozeb etc.) und für weitere 17 Wirkstoffe in 2020 (unter anderem Chlorpyrifos, Imidacloprid, Thiacloprid etc.), so der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV).
Die kontinuierlich steigenden Anforderungen im Zulassungsverfahren führen automatisch zu Wirkstoffverlusten. Alte Wirkstoffe müssen neu bewertet werden und schaffen die gestiegenen Hürden für eine erneute Zulassung nicht mehr. Neue Wirkstoff werden dagegen kaum zugelassen. Für Hersteller sind die Zulassungsverfahren oft zu aufwendig und zu teuer. Insbesondere die Verfügbarkeit von Insektiziden nimmt sowohl national als auch auf EU-Ebene kontinuierlich ab. Die weitere Entwicklung, auch in Bezug auf die Zulassung biologischer Pflanzenschutzmittel, bleibt abzuwarten.
Quelle: DFHV Newsletter aktuell 1/2022
Veröffentlichungsdatum: 23. März 2022