Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine befristete Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Asulox (Wirkstoff: Asulam) erteilt. Auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 darf das Herbizid Asulox gegen Unkräuter und hierbei insbesondere gegen Knöterich- und Kreuzkraut-Arten bei der Saatguterzeugung von Spinat eingesetzt werden.
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Die Notfallzulassung für Asulox ist gültig für den Zeitraum vom 25. März bis zum 22. Juli 2022.
Eine Übersicht aller aktuell gültigen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.
Auch Notfallzulassung für Isomate CLR MAX IT
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zur Bekämpfung des Fruchtschalenwicklers (Adoxophyes orana) sowie des Lederfarbenen Schalenwicklers (Pandemis heparana) in Kernobst eine Notfallzulassung für Isomate CLR MAX IT erteilt.
Auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 darf das Mittel mittels derauf Pheromonen basierenden Verwirrmethode im Zeitraum vom 5. April bis zum 2. August 2022 gegen Fruchtschalenwickler und Lederfarbene Schalenwickler eingesetzt werden.
Detaillierte Informationen zu dieser bzw. zu allen weiteren aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Webseite des BVL.
Veröffentlichungsdatum: 31. März 2022